Urteil am Landgericht Trier

Tödliche Schüsse auf Geliebte: Mann muss lebenslang in Haft

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine 28-jährige Frau hat das Landgericht Trier einen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe aus Heimtücke gehandelt.

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Stand

Für den Mord an seiner heimlichen Ex-Geliebten muss ein 35-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Der Prozess vor dem Landgericht Trier habe bewiesen, dass der Mann die Frau im Juni 2025 auf einem Parkplatz bei Hermeskeil erschossen habe, weil sie die außereheliche Affäre auffliegen lassen wollte, sagte die Vorsitzende Richterin.

Damit ist ein spektakulärer Prozess am Landgericht Trier zu Ende gegangen. Am Abend der Tat hatte das 28 Jahre alte Opfer die Affäre, die sie mit dem Angeklagten seit fast einem Jahr führte, der Schwägerin des Angeklagten offenbart. Dafür habe sich der Angeklagte gerächt, heißt es im Urteil.

Urteil regungslos aufgenommen

Wie versteinert hörte sich der Angeklagte das Urteil an. In seinem Gesicht war keine Regung zu erkennen, in dem Moment, als die Richterin das Wort "lebenslang" sagte, ging sein Blick nach unten auf die Tischplatte. Und dort blieben seine Augen dann auch während der gesamten 40-minütigen Urteilsbegründung. Er schaute kein einziges Mal in den Zuschauerraum, wo unter anderem auch seine Ehefrau saß.

Ehefrau sollte von Affäre erfahren

Am Abend der Tat hatte der verheiratete Angeklagte zunächst seine Geliebte angerufen und die seit rund einem Jahr laufende Beziehung beendet. Als Reaktion darauf schickte die Frau der Schwägerin des Angeklagten kompromittierende Fotos und Handy-Tonaufnahmen, die die Affäre belegten. Und das war auch ihr Verhängnis. Er sei zu der Wohnung der 28-Jährigen nach Hermeskeil gefahren, mit dem Plan, sie zu töten. Auf einem Waldparkplatz habe er sie dann erschossen.

Landgericht Trier: Mord aus Heimtücke

Die Frau sei arglos gewesen, habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Der Angeklagte dagegen habe ganz ruhig und emotionslos gehandelt, so die Vorsitzende Richterin. Das Gericht wertete das als heimtückischen Mord. Und dafür trage er auch die Verantwortung. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert und eine Tat im Affekt ausgeschlossen.

Handy zeichnet Tat auf

Das Besondere an dem Fall: Ein Handy hatte den gesamten Ablauf mitgeschnitten. Der Staatsanwalt sagte, das Opfer habe seine eigene Ermordung aufgezeichnet. Eine Freundin des Opfers hatte der Frau ihr Handy mitgegeben und ihr empfohlen, das Treffen mit dem Geliebten damit aufzuzeichnen. Diese Aufnahme dauert rund eine halbe Stunde und dokumentiert das Verbrechen.

Man hört, wie die beiden miteinander reden, schließlich fällt der erste Schuss, die Frau schreit, sie fleht um Gnade, dann der zweite Schuss. Das alles ist zu hören – und dann nur noch Stille. Der Rechtsmediziner hat später beim Opfer Einschüsse in Bauch und Kopf festgestellt. Die Frau war nach dem zweiten Schuss sofort tot.

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Die Getötete, die zuletzt von ihrem Ehemann getrennt lebte, hinterlässt zwei kleine Kinder. In seinem letzten Wort im Prozess sagte der Angeklagte: "Das tut mir wirklich leid." Auch für die Kinder. Er würde gerne das Ganze rückgängig machen, wenn er könnte.

Der Anwalt des 35-jährigen hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Bis der Bundesgerichtshof darüber entschieden hat, ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SWR

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