Cannabis-Prozess am Landgericht Trier

Mutter, Vater, Sohn: Familie muss wegen Drogenhandels ins Gefängnis

In einem Drogenprozess am Landgericht Trier sind drei Familienmitglieder zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Es ging um Beihilfe zum Drogenhandel und Geldwäsche.

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Stand

Von Autor/in Lynn Bentzen

Angeklagt waren ein Ehepaar und ihr Sohn. Das Gericht verurteilte den Vater zu zwei Jahren und neun Monaten Haft – unter anderem wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Geldwäsche von fast 200.000 Euro.

Die Mutter muss zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, ebenfalls wegen Beihilfe zum Drogenhandel. Ihr Sohn wurde zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Alle drei nahmen das Urteil ohne jegliche Reaktion entgegen.

Millionengeschäft mit Cannabis

Der Fall ist Teil eines größeren Drogenkomplexes. Laut Gericht soll eine Gruppe über längere Zeit Cannabis in großen Mengen angebaut und verkauft haben. Sie sollen Millionen damit verdient haben. Gegen weitere mutmaßliche Beteiligte, darunter die beiden weiteren Söhne des Ehepaars, laufen noch Verfahren.

Die Angeklagten beim Prozess zur illegalen Cannabis-Plantage im Landgericht Trier
Die Angeklagten beim Prozess vor dem Landgericht Trier. Lynn Bentzen

Eltern dulden Drogenlager – Sohn handelt mit Cannabis

Nach Angaben des Gerichts haben die Eltern zugelassen, dass ihr Haus als Drogenlager genutzt wurde. Der angeklagte Sohn habe dagegen selbst mit Drogen gehandelt und mehr als 50 Kilogramm Cannabis verkauft. Laut Gericht tat er das, weil er selbst drogenabhängig war und als Gegenleistung Kokain und Cannabis erhielt.

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Alle drei Angeklagten hatten die Taten zuvor gestanden. Dadurch konnte der Prozess schneller abgeschlossen werden. Nach Einschätzung des Gerichts haben sie alle kein eigenes Geld mit den Taten verdient. Sie gehörten auch nicht zur eigentlichen Bande, sondern unterstützten diese.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Alle drei müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

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Autor/in
Lynn Bentzen
Lynn Bentzen ist Redakteurin, Reporterin und Nachrichtensprecherin im SWR Studio Trier.

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