Zu Beginn des Prozesses gegen den 28-Jährigen, der seinen drei Monate alten Sohn geschüttelt haben soll, hat der Angeklagte den Vorwurf bestritten. "Ich habe unser Kind nicht geschüttelt", sagte er vor dem Landgericht Trier. Auch gehe es ihm sehr schlecht, sagte er vor Gericht. "Weil mir Sachen unterstellt werden, die nicht stimmen", so der Angeklagte.
Säugling starb vier Wochen nach Schüttelattacke
Die Tat soll sich im April 2022 in einer Wohnung im Hochwald ereignet haben: Der Vater des damals drei Monate alten Babys soll seinen Sohn derart heftig geschüttelt haben, "dass der Säugling trotz anschließender notärztlicher Versorgung und stationärer Behandlung Mitte Mai 2022 im Krankenhaus starb", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen dem SWR mit.
Die Mutter des Kindes, die mit dem Mann zusammenlebte, war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause. Der 28-jährige Mann habe selbst den Notarzt alarmiert, so die Anklage weiter.
Vater über Säugling: "Er hat nicht mehr reagiert"
In seiner Aussage sprach der Vater über seine Erinnerungen an den Tag im April. Seine damalige Freundin und heutige Frau sei morgens mit dem anderen Sohn des Paares in ein Krankenhaus gefahren, da dieser sich beim Wickeln den Kopf gestoßen habe.
Er sei mit dem anderen Sohn alleine zu Hause geblieben. Das Kind habe einen Schrei ausgestoßen, sagte er. Daraufhin habe er ihn hoch genommen und gemerkt, dass er wie ein Sack hänge. "Er hat nicht reagiert", sagte der 28-Jährige unter Tränen. "Ich hab' dann gemerkt, er hat keinen Puls mehr."
Mutter des Kindes sagt als Zeugin aus
Er habe dann seine Frau und anschließend den Notruf und seine Eltern angerufen und mit der Reanimation begonnen. Überall sei Schleim gewesen. Genau so beschrieb es auch die Mutter des Kindes, die als Zeugin aussagte.
Das später gestorbene Baby habe sich wenige Wochen vorher auch mit Corona infiziert gehabt, sagte sie. Seitdem habe es stark geröchelt. An dem Tag im April sei sie dann zu Hause angekommen. "Ich bin zusammengesackt und habe geschrien", sagte sie. "Das war für mich alles wie in einem Tunnel."
Staatsanwaltschaft: Medizinisches Gutachten bestätigt Schüttelattacke
Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass der Vater das Kind "mehrere Sekunden kraftvoll hin und her" geschüttelt habe. Dadurch habe es einen Brückenvenenabriss gegeben. Der Angeklagte habe den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen.
Grundlage sei ein medizinisches Gutachten, das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Baby durch eine sogenannte Schüttelattacke ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Totschlags und beantragte einen Haftbefehl gegen den Mann.
Vorwurf Totschlag Zweijähriger stirbt: Freund der Mutter gesteht die Tat
Ein 20-Jähriger aus Trier hat heute vor Gericht gestanden, den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin so schwer geschlagen und geschüttelt zu haben, dass das Kind später starb.
Oberlandesgericht hebt Haftbefehl gegen Vater auf
Der Angeklagte hatte schon vor Prozessbeginn bestritten, das Kind geschüttelt zu haben. Auch gegen den Haftbefehl legte der Vater Beschwerde ein - mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hob den Haftbefehl im September 2023 auf, wie Oberstaatsanwalt Fritzen dem SWR mitteilte.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts bestehe lediglich der Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge. Vor diesem Hintergrund sah das OLG keinen Haftgrund wie etwa Fluchtgefahr.
Trotz der erfolgreichen Haftbeschwerde muss sich der 28-Jährige weiterhin wegen Totschlags verantworten. Für den Prozess am Landgericht Trier sind vier Verhandlungstage angesetzt.
Gutachter sollen aussagen
In denen sollen auch Gutachter aussagen. Diese werden wohl eine entscheidende Rolle in dem Prozess spielen. Der Verteidiger des Angeklagte sagte, die Rechtsmedizin habe ein Schütteltrauma festgestellt. Allerdings hätten sie selbst ein Gutachten, das dies widerlege.
#SchüttelMichNicht auch in Ludwigshafen Mehr als 100 Kinder sterben jährlich am Schütteltrauma
Mit einer bundesweiten Kampagne will die Berliner Charité auf das lebensgefährliche Schütteln von Säuglingen aufmerksam machen. Auch in Ludwigshafen werden Eltern am St. Marienkrankenhaus mit einer sogenannten Schüttelpuppe aufgeklärt.
Schütteln für Babys und Kleinkinder lebensgefährlich
Für Säuglinge und Kleinkinder kann ein Schütteltrauma lebensgefährlich sein. Durch das gewaltsame Schütteln wird das Gehirn im Schädel hin- und hergeworfen.
Es kann zu schweren Hirnschäden kommen.
Dabei können Blutgefäße und Nervenbahnen reißen - mit schwerwiegenden Folgen. "Es kann zu schweren Hirnschäden kommen", sagt Joachim Türk, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes Rheinland-Pfalz.
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10 bis 30 Prozent der geschüttelten Säuglinge und Kinder würden an den Folgen sterben. Weitere gut 50 Prozent überlebten das Schütteltrauma mit geistigen und körperlichen Behinderungen.
Das Schütteltrauma gilt als häufigste nicht natürliche Todesursache bei Säuglingen und Kleinkindern.
Kinderschutzbund steht Eltern zur Seite
Der Kinderschutzbund rät dringend dazu, frühzeitig Hilfe zu suchen, wenn Eltern merken, dass sie mit dem Schreien ihres Kindes überfordert sind.
In solchen Momenten sollte das Baby an einen sicheren Ort - etwa ins Bett - gelegt werden. Eltern sollten den Raum verlassen und bewusst eine Pause einlegen.