Unter Motorsportfans hat das Haupt-Racing-Team aus Drees in der Vulkaneifel einen guten Namen. Vor wenigen Wochen erst schrammten sie beim 24-Stunden-Rennen am Nürburgring knapp an einem Platz auf dem Podest vorbei. Vor zwei Jahren schaffte es das Team auf Platz drei.
Rennsport und Russland-Geschäfte?
Doch aktuell hat Haupt es nicht nur mit schnellen Konkurrenten zu tun, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft Koblenz. Es geht um die Unterstützung eines russischen Rennsport-Teams. Haupt-Racing hatte dem SWR bereits im Februar bestätigt, "technischen Support" für den Rennstall SMP Racing geleistet zu haben. Es geht um einen Mercedes-Rennsportwagen, der bei zwei Rennen in Dubai und Abu Dhabi im Januar eingesetzt wurde.
In einem inzwischen gelöschten Artikel auf der Homepage hatte die Firma aus Drees das Fahrzeug ausdrücklich erwähnt. Unter den Fahrern seien zwei ehemalige Formel-1-Piloten. Ein Video in den sozialen Medien zeigt, dass SMP Racing für den Auftritt in Abu Dhabi die deutsche Flagge nutzte.
Unterstützung für russischen Oligarchen
SMP Racing gehört mutmaßlich dem russischen Oligarchen und Milliardär Boris Rotenberg. Auf der Homepage der Firma steht, Gründer und Leiter des Rennstalls sei dieser russische Milliardär und Oligarch. Laut einem russischen Medienbericht hat sich der Geschäftsmann auch persönlich zu dem Rennen in Abu Dhabi im Januar geäußert.
Rotenberg ist laut EU eng mit Präsident Putin verbunden und profitiert direkt von russischen Entscheidungsträgern und der Regierung. Rotenberg steht seit April 2022 auf der EU-Sanktionsliste. Experten hatten gegenüber dem SWR erklärt, sie hielten einen Verstoß gegen EU-Sanktionen für möglich, sollte SMP Racing tatsächlich Boris Rotenberg gehören und die Unterstützung nicht nur rein privater Natur gewesen sei.
Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz?
Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte nun mit, bei Haupt-Racing sei ein Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz gegeben. In dem Gesetz geht es um mögliche Haftstrafen für Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht.
Grundlage für die Einleitung des Verfahrens sei die "Auswertung und rechtliche Bewertung der bislang hier vorliegenden Unterlagen", darunter Erkenntnisse der Zollbehörden, so die Behörde. Weitere Details, etwa zu den Beschuldigten, wollte die Behörde mit Rücksicht auf die Ermittlungen nicht mitteilen. Zudem gelte die Unschuldsvermutung.
SMP Racing äußert sich nicht zu Ermittlungen
SMP-Racing ließ eine erneute SWR-Anfrage zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unbeantwortet und teilte über einen Anwalt lediglich mit, man stehe für ein Interview nicht zur Verfügung. Im Februar hatte ein Sprecher mitgeteilt, man habe als "Sportmannschaft" entsprechende Hilfestellung gegeben.