Was wirklich am frühen Morgen des 19. August 2023 auf der Säubrennerkirmes in Wittlich passiert ist, werden wir wohl nie erfahren. Viele Zeugen sind in dieser Nacht betrunken, widersprechen sich später in ihren Aussagen. Was klar ist: Es kommt zu einem Streit. Am Ende ist ein Mann aus Wittlich, Michael Ovsjannikov, so schwer verletzt, dass er stirbt.
Offenbar durch den Notruf eines US-Soldaten, dessen Frau bei dem Streit dabei ist, kommt die Polizei auf zwei weitere US-Soldaten der Air Base Spangdahlem: Grant H. und Robert C. Sie werden später befragt.
Dieser Ablauf geht aus rund tausend, teils geschwärzten Seiten der Gerichtsakte des Militärprozesses auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem hervor. Am Ende des Prozesses steht ein Freispruch. Wie es dazu kommen konnte, dazu geben die Gerichtsakten jetzt Aufschluss. Zuvor hatte die Air Base nur vage auf SWR-Anfragen dazu geantwortet.
Befragung durch deutsche und amerikanische Ermittler
Am Vormittag des 19. August wird Grant H. abgeholt - zusammen mit vier Freunden, die mit ihm auf der Kirmes waren. Sie sollen als Zeugen aussagen. Um die Mittagszeit werden zunächst seine Freunde befragt. Sie hatten zusammen Alkohol getrunken, sehr viel Alkohol. H. wird später beschreiben, auf einer Betrunkenheitsskala war es eine 9 von 10.
Er wartet fünf Stunden in der Polizeistation Wittlich. Solange er niemanden kontaktiert, darf er auf seinem Handy Animes schauen. Am frühen Abend werden ihm zweimal Blutproben abgenommen. Inzwischen hat die Polizei durch diverse Zeugenaussagen den Verdacht, dass Grant H. und Robert C. etwas mit der Tat zu tun haben.
Gegen 18:00 Uhr ist es soweit: H. wird als Beschuldigter in einen Verhörraum gebracht. Die Befragung wird von zwei Ermittlern der Kripo Trier geführt. Dabei sind auch ein Ermittler, ein Special Agent, und eine Ermittlerin, Special Investigator, des AFOSI, des Air Force Office of Special Investigations. Die Ermittlerin fungiert als Dolmetscherin, da H. nur Englisch spricht.
Labiler Soldat mit Messer auf Volksfest
Die Befragung wird als Audio aufgenommen, dem Beschuldigten werden seine Rechte verlesen. Das geht aus einer Zusammenfassung der Militärrichterin in den Akten hervor. Das erste Protokoll, das in den Gerichtsakten enthalten ist, gibt eine Vernehmung ab 18:42 Uhr wieder.
Darin steht, dass H. verstanden hat, dass er befragt wird, weil er verdächtigt wird, in ein Tötungsdelikt verwickelt zu sein. Weil jemand brutal ermordet, "violently killed", wurde.
Zunächst soll H. von sich erzählen. Die Aussage des Soldaten – und auch die seiner Freunde – zeichnen das Bild eines Mannes, dem "alles egal" ist. Eines Mannes, der einen Selbstmordversuch hinter sich hat und wegen psychischer Probleme aus dem Militär ausscheiden will.
Nicht das Bild eines Monsters, das auf die Kirmes gegangen ist, um jemanden umzubringen. Aber das Bild eines Mannes, der als ausgebildeter Soldat ein Messer mit auf ein Volksfest genommen hat.
Kämpfen-oder-Flucht-Modus
Er berichtet, wie sein Freund Robert C. mit einem ihm unbekannten Typen in Streit geraten sei. Er habe große Angst um C. gehabt. Und deshalb ein- bis zweimal mit seinem Messer in die Seite des Mannes gestochen, mit dem der Kumpel im Streit war. Er sei in Panik geraten, im "fight or flight"-Modus gewesen – kämpfen oder fliehen.
H. beschreibt das Messer genau und wie er es in der Nähe einer Brücke in den Fluss in Wittlich wirft. Wie es dem verletzten Kontrahenten ging, habe ihn nicht interessiert: "Ich wollte nur, dass mein Freund Robert wieder in Sicherheit ist, das war in diesem Moment der Fall und wir sind dann beide abgehauen." Das alles ist auch aus der deutschen Ermittlungsakte bekannt, die dem SWR schon länger vorliegt.
Lücken in den Gerichtsakten
Die Vernehmung wird um 19:53 Uhr unterbrochen. H. trinkt und isst etwas und geht zur Toilette. Danach geht es in einen anderen Raum, um die weitere Vernehmung auf Video aufzuzeichnen. Davon ist kein Protokoll in den US-Akten zu finden, nur in der deutschen Ermittlungsakte.
Der Ablauf ab 20:20 Uhr ist der gleiche wie zuvor: H. werden seine Rechte auf Deutsch vorgelesen und dass es um ein Tötungsdelikt geht, die US-Ermittlerin übersetzt. Der deutsche Beamte fasst noch einmal die vorherige Aussage von H. zusammen, der bejaht alles.
Um 20:43 Uhr wird die Vernehmung durch den Special Agent des AFOSI nach amerikanischem Recht fortgeführt und um 22:42 Uhr beendet. Ein Protokoll dieser zweistündigen Befragung findet sich weder in den US-Gerichtsakten noch in der deutschen Ermittlungsakte.
Soldat wiederholt Aussage auch vor US-Ermittlern
Entscheidend ist aber ein dreiseitiges Protokoll, das um 22:05 Uhr angefertigt wird. Darin fasst offenbar einer der US-Ermittler noch einmal die Aussage von H. handschriftlich zusammen.
Dass es zu einem Streit seines Kumpels mit einem anderen Mann kam - wie, weiß er nicht. Dass der andere Mann auf Robert saß, der im Gesicht blutete. "... my mind went blank after seeing my friend in that situation", wird die Aussage zusammengefasst, d.h.: "... mein Verstand wurde leer, nachdem ich meinen Freund in dieser Situation gesehen hatte."
Dass er sein Taschenmesser aus seiner rechten Hosentasche nahm und entschied, es in den Mann zu stechen, der auf Robert saß. Die gleiche Aussage also, wie zuvor bei der deutschen Polizei.
Wie konnte es dazu kommen, dass dieses Geständnis, das in sich konsistent war, im Militärprozess in Spangdahlem Ende September bis Anfang Oktober 2024 nicht gewertet wurde?
Verteidigung will Prozess mit Anträgen platzen lassen
Im Gegensatz zum deutschen Justizsystem, in dem alles im eigentlichen Prozess geklärt wird, laufen im US-Recht viele Dinge im Vorfeld ab. Die Gerichtsakten zeigen, dass die Verteidigung mehrfach Anträge stellt, um den Prozess komplett platzen zu lassen.
Sei es, weil sie der Staatsanwaltschaft vorwirft, einen Zeugen – den US-Soldaten, der den Notruf abgesetzt hat – unter Druck gesetzt zu haben. Sei es, weil sie der Staatsanwaltschaft vorwirft, den Prozess zu verzögern.
Alle diese Anträge lehnt das Militärgericht ab. Mit einem Antrag hat Verteidiger Grover Baxley aber Erfolg: dem Antrag, das Geständnis seines Mandanten im Prozess nicht zuzulassen und somit der Jury nie vorzulegen.
Geständnis soll aus drei Gründen nicht gewertet werden
Darin behauptet der Anwalt, weder die deutschen noch die US-Ermittler hätten H. über seine Rechte aufgeklärt. Was nicht stimmt. Laut dem Protokoll der Vernehmung aus der deutschen Ermittlungsakte wurde auf Deutsch vom Tötungsdelikt gesprochen.
Als einzigen Beleg führt der Anwalt aber das Protokoll von 22:05 Uhr an, als also die US-Amerikaner die Vernehmung geführt haben.
Ermittler sollen Befragtem mit Gefängnis gedroht haben
Er behauptet auch, H. habe zu Beginn nach einem Anwalt verlangt. Doch darüber ist schriftlich nichts zu finden. Das sieht auch die Militärrichterin so. Ein weiterer Punkt: H. habe die Frage, ob er sich äußern will, zunächst mit "No" beantwortet.
Sein Anwalt stellt es so dar, dass man ihn dann überredet hat, doch "Yes" anzukreuzen und auszusagen. Auch mit der Drohung, er könne als Beschuldigter in ein deutsches Gefängnis kommen, wenn er nicht spricht. "If you don't want to speak to us, you'll be going to jail tonight", sei so oder so ähnlich gefallen.
Die US-Staatsanwaltschaft widerspricht hier: Tatsächlich habe H. aus Versehen zunächst "No" angekreuzt, obwohl er aussagen wollte. Er sei fünfmal gefragt worden, ob er wirklich eine Aussage machen will.
Die deutsche Polizei habe ihm auch nicht mit Gefängnis gedroht, sondern ihn lediglich aufgeklärt, dass im deutschen Verfahren ein Beschuldigter in Untersuchungshaft kommen kann.
Auch dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, ist eine an den damals Beschuldigten gerichtete Bedrohung nicht bekannt, teilt er dem SWR mit. So etwas lasse sich der Akte nicht entnehmen.
Unklar, was auf Amerikanisch übersetzt wurde
Beim wichtigsten Punkt, dem, dass H. nicht richtig über den Vorwurf aufgeklärt wurde, stimmt die Militärrichterin dem Antrag in ihrer Entscheidung vom 15. Juni 2024 allerdings zu.
Denn das entscheidende Problem ist: Bei der ersten Befragung als Beschuldigter ab 18:42 Uhr wird nur das auf einem Tongerät aufgenommen und dann protokolliert, was auf Deutsch gesagt wird.
Also das, was die deutschen Ermittler sagen und das, was die US-Ermittlerin aus der Aussage vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Das sei die Regel, wenn eine Vernehmung niedergeschrieben wird, sagt Oberstaatsanwalt Fritzen und verweist auf die Strafprozessordnung.
Übersetzung ins Englische wird nicht protokolliert
Nicht protokolliert wird das, was die Ermittlerin für H. ins Englische übersetzt und das, was er tatsächlich sagt. Ist ihre Übersetzung also wirklich richtig?
Klar ist, dass die deutschen Ermittler ihn darüber aufklären, dass er eines Tötungsdelikts beschuldigt wird. Unklar ist aber, ob die Ermittlerin an diesem Abend des 19. Augusts in ihrer Übersetzung für H. auch wirklich sagt, dass es um eine Tötung geht.
Strategische Entscheidung, nicht von Tötung zu sprechen
Weitere Indizien: Im Protokoll der US-Ermittler von 22:05 Uhr ist als Vorwurf, der H. nach amerikanischem Recht gemacht wird, die Rede von "aggravated assault with intent to do grievous bodily harm", in etwa also gefährlicher Körperverletzung. In der deutschen Beschuldigtenbelehrung ist der Vorwurf "Verdacht Tötungsdelikt" nicht ins Englische übersetzt worden.
Das war mehr oder weniger schon so bekannt. Was neu ist: Dieser Übersetzungsfehler, von dem bisher ohne die Akten nur vage berichtet werden konnte, scheint kein Irrtum oder Versehen zu sein.
Vor Prozessbeginn gibt es eine Anhörung, um darüber zu entscheiden, ob das Geständnis zugelassen wird. Darin sagen die Ermittlerin und der Ermittler des AFOSI aus. Ein Protokoll darüber ist in der Gerichtsakte nicht enthalten, die Richterin fasst es nur in ihrer Entscheidung zusammen.
Und demnach war es eine "strategische Entscheidung" der Ermittler, H. nicht wegen "murder" oder "manslaughter" – in etwa also Mord oder Totschlag – zu belehren. Sie erhofften sich dadurch, dass H. freier spricht. Die Richterin bezeichnet das als "ploy" – als einen Trick.
Für "assault" hätte H. nur maximal fünf Jahre Gefängnis zu befürchten. Auf Mord oder Totschlag stünden zehn Jahre bis lebenslänglich, ohne jegliche Bewährung - oder sogar die Todesstrafe.
Wichtige Entscheidung des Befragten konnte nicht freiwillig sein
Die US-Staatanwaltschaft geht davon aus, dass H. sehr wohl klar war, dass es um den Tod eines Menschen geht, dessen er beschuldigt wird. Für die Richterin aber gibt es keinen Beweis, dass die Ermittlerin für H. übersetzt hat, dass es um ein Tötungsdelikt geht.
H. konnte so laut Richterin nicht, wie es nach amerikanischem Recht erforderlich ist, freiwillig, wissentlich und verständig auf sein Recht, zu schweigen, verzichten.
Sie bezieht auch die Wartezeit von fünf Stunden vor der Vernehmung mit in ihre Entscheidung ein. Und dass H. um Grundbedürfnisse, wie zur Toilette zu gehen, habe bitten müssen.
Oberstaatsanwalt Fritzen erklärt das damit, dass zunächst seine Freunde nach und nach als Zeugen befragt wurden und das über Stunden. Es gebe keine Zeit, die man üblicherweise auf eine Befragung warten muss. Das sei immer vom Einzelfall abhängig.
Wie hätte es ein anderes Urteil geben können?
Hätte verhindert werden können, dass das Geständnis wegen der mutmaßlich fehlerhaften Übersetzung nicht gewertet wird? Indem etwa keine Ermittlerin sondern eine unabhängige Dolmetscherin übersetzt hätte?
Auf die Frage, ob H.s Aussagen auch durch einen unabhängigen Dolmetscher hätten übersetzt werden können, geht der Trierer Oberstaatsanwalt Fritzen nicht ein. Die AFOSI-Ermittler seien hinzugezogen worden, als sich die Ermittlungen auf eine Gruppe US-amerikanischer Armeeangehöriger konzentrierten. Er geht davon aus, dass die deutschen Beamten das taten, eben damit die Aussagen auch vor einem US-Gericht bestehen können.
Der Eindruck, der durch die Gerichtsakten entsteht, ist aber: Nicht ein Justizfehler hat dazu geführt, dass das Geständnis nicht gewertet wurde. Sondern eine bewusste Entscheidung der US-amerikanischen Ermittler, die sich als Fehler herausstellte.