Eine Frau hat sich von ihrem Freund getrennt, lebt aber noch mit ihm in der gemeinsamen Wohnung in der Trierer Saarstraße. Eine Woche später, an einem Maiabend 2025, geht der Mann in das Zimmer seiner Ex-Freundin. Sie packt gerade ihre Tasche, um woanders zu übernachten.
Da greift er sie plötzlich und unvermittelt an. So soll sich die Tat laut Staatsanwaltschaft Trier abgespielt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der zur Tatzeit 43-Jährige sein 26-jähriges Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat.
Anschließend habe er der Frau mit einem Messer oder einem ähnlichen Gegenstand zahlreiche Schnittverletzungen an Bauch und Hals und eine Stichverletzung zugefügt. Als er die Wohnung anschließend verließ, muss er davon ausgegangen sein, dass die Frau tot ist oder bald sterben wird - da ist sich die Staatsanwaltschaft sicher.
Beziehung mit Höhen, Tiefen und Kontrolle
Beim zweiten Prozesstag am Montag hat das Opfer ausgesagt. Die junge Frau beschrieb mit leiser Stimme eine zweijährige Beziehung mit Höhen und Tiefen, die rückblickend keine gute Zeit war. Sie und der Angeklagte hätten über Heirat und Kinder gesprochen.
Im ersten Jahr habe er sie aber nach Streiten wegen banaler Kleinigkeiten oder Missverständnissen viermal körperlich angegriffen. Nach einem Gespräch mit ihren Eltern, dass er gehen müsse, wenn er damit weiter macht, habe er sich im zweiten Jahr ruhig verhalten.
Das wollte ich nicht für meine Zukunft.
Zwar hat das Opfer den Mann damals nicht als eifersüchtig erlebt, aber doch als kontrollierend: Ständig musste sie ihm schreiben, wo sie gerade war oder was sie mit ihrer Mutter besprochen hatte.
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Die Frau wollte der Beziehung eine Chance geben, dann aber habe der Mann sich bei einem weiteren Streit selbst verletzt. Sie habe sich dann gefragt, wie es wäre, wenn sie wirklich ein gemeinsames Kind hätten, das so etwas sehen müsste: "Das wollte ich nicht für meine Zukunft."
Kaum Erinnerung an Tatabend
Die Woche nach der Trennung sei der Mann sehr niedergeschlagen gewesen, habe aber akzeptiert, dass er sich eine neue Wohnung suchen muss. Immer wieder sei er aber zu ihr gekommen und habe versucht, die Beziehung zu retten. Zum Beispiel, indem er ein Anti-Aggressionstraining macht.
Aber es war vorbei. Daran änderte auch ein handgeschriebener Brief nichts, den der Mann der Frau am Morgen der Tat gegeben habe. Als sie am Abend von einem Ausflug zurückkam und ihre Tasche packte, sei er in ihr Schlafzimmer gekommen.
Kein Tötungsvorsatz nachweisbar Mann wegen Angriffs auf Schwägerin zu 3 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt
Das Landgericht Trier verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung. Der wegen Beihilfe mitangeklagte Ehemann des Opfers wurde freigesprochen.
"Von einer Sekunde auf die andere hatte er seine Hände oder eine Hand auf meinem Hals", berichtet sie. Sie wurde gewürgt und wollte schreien, es kam aber kein Ton aus ihrem Mund. Sie habe ganz große Angst bekommen, was danach passierte, weiß sie nicht.
Wenn sie heute auf die Narben der anschließenden Schnitte angesprochen wird, mache ihr das zu schaffen. Sie wolle aber nicht von der Tat ihr Leben bestimmen lassen: "Es passiert einem so viel, worauf man keinen Einfluss hat. Aber entscheidend ist, wie man damit umgeht."
Angeklagter verdeckt sein Gesicht auch vor der Richterin
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt eine Kapuze getragen und durchgehend seine Hände oder ein Blatt Papier vor das Gesicht gehalten. Auch, als Journalisten längst keine Fotos mehr machen durften. Auch, als die Richterin seine Personalien abfragte. Auch, als er wieder abgeführt wurde. So, als wollte er von niemandem im Gerichtssaal erkannt werden.
Beim zweiten Verhandlungstag nahm er Kapuze und Zettel weg, nachdem sein Anwalt mit ihm gesprochen hatte. Während der Aussage des Opfers hörte der Angeklagte konzentriert zu. Anschließend entschuldigte er sich: Er wünschte, das sei nie passiert. Die junge Frau wollte während dieser Entschuldigung ausdrücklich nicht im Saal sein.
Anklage wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft wertet die unvermittelt ausgeführte Tat, die sie dem Mann vorwirft, als heimtückisch. Deshalb hat sie ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
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Denn die Frau überlebte, erlitt aber ein Lungenödem und musste notoperiert werden. Ein Freund hatte sich Sorgen gemacht und die Polizei alarmiert. Laut Anklage hörten die Beamten, die ankamen, die Hilfeschreie der Frau. Für die Erste Hilfe, die die Polizisten leisteten und die der Frau das Leben gerettet habe, wurden sie kürzlich vom Polizeipräsidium Trier ausgezeichnet.
Festnahme in den Niederlanden
Nach der Tat war der heute Angeklagte in die Niederlande geflohen. Dort wurde er Anfang Juni 2025 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Trier festgenommen und Ende August 2025 nach Deutschland ausgeliefert. Er ist vorbestraft und sitzt in Untersuchungshaft.
Mehrere Verhandlungstage angesetzt
Im Prozess sind noch weitere Verhandlungstermine angesetzt. Der Angeklagte soll sich kommende Woche zur Sache äußern, kündigte sein Anwalt an. Ein Urteil könnte am 25. März fallen.