Konkret ging es bei dem Rechtsstreit um den ersten Teilabschnitt der insgesamt 25 Kilometer langen Lücke in der A1 zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben entschieden, dass diese Lücke jetzt geschlossen werden darf.
A1-Lückenschluss dient laut Gericht der öffentlichen Sicherheit
Das Gericht sieht den A1-Lückenschluss als "wichtiges europäisches Infrastrukturprojekt" und stuft es als Maßnahme zugunsten der "öffentlichen Sicherheit" ein. Es handle sich um ein nationales und europäisches Infrastrukturvorhaben von "vordringlichem Bedarf".
Es sei Teil eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes und daher wichtig, um sich auch militärisch verteidigen zu können. Daher stehe dem Gericht zufolge dem Autobahnausbau rechtlich nichts mehr im Weg.
BUND: "Über Urteil enttäuscht"
Die Umweltschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) können diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht nicht nachvollziehen: "Ich und meine Mitstreiter sind über das Urteil sehr enttäuscht. Wir waren der Meinung, dass viele Sachen noch unklar sind", sagt die rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Sabine Yacoub.
Der BUND sei davon ausgegangen, dass der Europäische Gerichtshof über den A1-Lückenschluss weiterverhandelt. Stattdessen sei bereits ein Urteil gefallen. Die Naturschützer sind über das Argument mit der öffentlichen Sicherheit verwundert. "Wir diskutieren seit Jahren über die Autobahn. In diesem Zusammenhang habe ich noch nie gehört, dass wir deswegen den Ausbau brauchen", so Yacoub weiter.
Sorge um bedrohte Arten im Ahrgebirge
Die Umweltschützer wollten mit ihrer abgelehnten Klage verhindern, dass die Autobahn erweitert wird. Sie befürchten weiterhin, dass der Ausbau die Natur gefährdet.
Dort leben geschützte Vogelarten wie der Rotmilan.
"Die geplante Autobahnstrecke verläuft durch das Vogelschutzgebiet Ahrgebirge im Norden von Rheinland-Pfalz. Dort leben geschützte Vogelarten wie der Rotmilan", sagte Simon Lang vom BUND-Kreisverband Ahrweiler vor der Verhandlung.
Zudem kritisierten die Umweltschützer, dass in den bisherigen Planungen zum A1-Lückenschluss die Gewässer nicht ausreichend geschützt werden. "Das Baugebiet ist durchzogen von kleinen Quellen und Bächen. Sie wurden in dieser Prüfung nicht wirklich berücksichtigt", argumentierte Lang weiter. Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders.
BUND für Alternativroute zum A1-Lückenschluss
Statt des A1-Lückenschlusses schlug der BUND vor, eine bereits bestehende Straße weiter auszubauen: "Die B51 könnte mit einfacheren Maßnahmen erweitert werden", so Lang.
Der BUND kritisiert, dass in den bisherigen Planungen zu wenige Alternativen zu einem Autobahnausbau geprüft worden seien. "Das würde auch die Autofahrer entlasten", sagt der Umweltschützer.
Wirtschaft und Politik begrüßen Urteil
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum A1-Lückenschluss, sprechen Vertreter aus Politik und Wirtschaft von einem wichtigen Tag für die Eifel. Für die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) ist die Entscheidung des Gerichts zur A1 ein wichtiges Signal für die Region.
Ähnlich sieht es der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Gordon Schnieder. Auch die Industrie- und Handelskammer Trier findet es gut, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Das Urteil sei entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung, fördere die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und entlaste die Bevölkerung.
Die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag sind dagegen vom Urteil enttäuscht. Sie befürchten, ähnlich wie die Umweltschützer, dass der Autobahnausbau der Natur schadet.
SPD-Landrätin: Autobahnausbau fördert die Wirtschaft
Die Landrätin des Vulkaneifelkreises, Julia Gieseking (SPD) ist sich sicher, dass der A1-Lückenschluss die Wirtschaft in der Eifel in Zukunft stärken wird: "Wir brauchen Infrastruktur, um Unternehmen anzusiedeln. Es ist für unsere Wirtschaft ein enormer Fortschritt", sagt die SPD-Politikerin.
Zunächst hoffe sie aber, dass die bereits in der Eifel ansässigen Unternehmen vom Projekt profitieren werden. "Sie haben sehr lange darauf gewartet", so Gieseking weiter.
Eifeler forderten A1-Lückenschluss
Auch bei den Anwohnern in Dreis-Brück freuen sich über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Durch den Eifelort fahren jeden Tag viele Lkw und Autos, die wegen des fehlenden Autobahnabschnitts durch die teils engen Straßen geleitet werden.
"Das ist ein tolles Gefühl. Ich bin sehr glücklich. Ich kann es nicht glauben. Das ist wie ein Feiertag für uns", sagt Anwohnerin Alexandra Klausen. Auch Nicole Heinrichs aus Dreis-Brück ist erleichtert: "Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen".
Bundesverkehrsminister Schnieder froh über Entscheidung
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: "Seit heute ist klar: Der Lückenschluss kommt." Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht sei ein wichtiger Meilenstein für die A1 als auch für die Bundesfernstraßen in Deutschland erreicht worden.
Wir werden alles daransetzen, dass so schnell wie möglich gebaut werden kann.
Der Bundesverkehrsminister hatte sich bereits im Vorfeld mehrfach für den Autobahnausbau ausgesprochen. "Der A1-Lückenschluss ist das wichtigste Straßenbauprojekt in Rheinland-Pfalz", sagte Schnieder, der selbst aus der Eifel stammt. "Wir werden alles daransetzen, dass so schnell wie möglich gebaut werden kann."
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Finanzierung des Projektes steht
Die Finanzierung stand bereits vor der Verhandlung. Anfang Oktober hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass zusätzlich drei Milliarden Euro für den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen bereitstehen. Jetzt muss der Bundestag diese Ausgaben im Haushalt beschließen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Vulkaneifel, Jens Jenssen, fordert, dass danach der Autobahn-Ausbau so schnell wie möglich beginnen soll. "Wir können nicht über Monate ein Tauziehen zur Finanzierung haben. Es gibt eine Zusage des Bundes und diese muss jetzt eingelöst werden", sagt Jenssen.