Hans-Hermann Kocks blättert in einem dicken Aktenordner. Der Jurist aus Bernkastel-Kues kann nicht fassen, dass er sich mittlerweile seit vier Jahren mit der "Badstube" beschäftigt: "Diese ganzen Schreiben hier, atmen die deutsche Bürokratie", sagt er.
Dabei verlangen die Winzer, die Kocks vertritt, ihrer Ansicht nach gar nicht viel. "Den Namen einer Weinlage zu ändern, das verändert doch nicht die Welt, das ist Pillepalle", findet Kocks. Und doch ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen.
"Bernkasteler Badstube" müsste "Bernkasteler Region Badstube" heißen
Es geht um die "Badstube", eine Weinlage zwischen Graach und Bernkastel-Kues. Rund 200.000 Flaschen mit diesem Markennamen auf dem Etikett werden jedes Jahr in die ganze Welt verkauft. Doch damit könnte schon zum nächsten Jahrgang Schluss sein, wenn das neue Weinbezeichnungsrecht in Kraft tritt.
Ab 2026 müssen sogenannte Großlagen wie die "Badstube" nämlich das Wort "Region" im Namen führen. Daran sollen Kunden die Herkunft der Reben im wahrsten Sinne des Wortes ablesen können. Aus der "Bernkasteler Badstube" würde somit die "Bernkasteler Region Badstube".
Schwierigere Vermarktung unter neuem Namen
Für Winzerinnen wie Christina Thanisch wäre der Wein dann aber kaum noch zu vermarkten, meint die junge Frau, die zusammen mit ihrer Mutter das Kueser Weingut "Witwe Dr. H. Thanisch, Erben Thanisch" leitet: "In unserem Betrieb würde es keinen Sinn machen, einen Wein unter dem Begriff 'Region' zu vermarkten."
Kunden seien nicht bereit für eine "Bernkasteler Region Badstube" weiterhin Preise von 15 bis 35 Euro pro Flasche zu zahlen, so die Winzerin: "Durch das neue Gesetz haben wir also einen wirtschaftlichen Schaden."
Warum aus der Großlage eine Einzellage werden soll
Genauso sehen es auch rund 40 Kollegen, die Weinberge in der Lage "Badstube" bewirtschaften. Aus diesem Grund haben sie sich mit der Stadt zusammengetan und beantragt, die Großlage "Badstube" aufzulösen. Stattdessen wollen sie die bisherigen Einzellagen "Bratenhöfchen" und "Matheisbildchen" zur neuen Einzellage "Badstube" zusammenlegen. So glaubt man die Gesetzesänderung umschiffen zu können.
Winzer kritisieren Bürokratie im Verfahren
Doch die gesetzlichen Hürden für einen solchen Lagenänderungsantrag sind hoch. So hoch, dass die Winzer es ohne die Hilfe des Juristen Hans-Hermann Kocks wohl nicht geschafft hätten. Kocks war lange der Geschäftsführer der Handwerkskammer Trier und ist der Ehemann der Winzerin Sofia Thanisch.
Erst habe man einen Weinausschuss gründen und eine Versammlung abhalten müssen. Verschiedene Ämter und Verbände wollten befragt und alle Schritte im Amtsblatt dokumentiert werden. Sein Fazit: "Das Ministerium muss zu einem deutlich schlankeren Verfahren kommen."
Prozess um "Zeller Schwarze Katz" hat das Verfahren ausgebremst
Für eine weitere Verzögerung sorgte die Klage der Stadt Zell. Die Mosel-Gemeinde war zweimal erfolglos gegen das Land Rheinland-Pfalz vor Gericht gezogen, um den Namen ihrer Weinlage "Zeller Schwarze Katz" vor der Umbenennung in "Zeller Region Schwarze Katz" zu schützen. Und solange dieses Verfahren noch lief, hatte das Landwirtschaftsministerium den Antrag der Winzer aus Bernkastel-Kues zurückgestellt.
"Dabei hatten die beiden Fälle überhaupt nichts miteinander zu tun", sagt Kocks. Die Zeller wollten erreichen, dass der Name ihrer Großlage erhalten bleibt. In Bernkastel-Kues geht es hingegen darum, aus einer bisherigen Großlage eine Einzellage zu machen.
Hinzu kommt: Die Großlage "Badstube" misst rund 50 Hektar und liegt komplett im Stadtteil Bernkastel. Die Zeller Schwarze Katz erstreckt sich über 270 Hektar.
Stadt Zell will wegen der "Schwarzen Katz" nicht in Berufung gehen
Im Juli dann wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage der Stadt Zell ab. Und Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen (FWG) möchte auch nicht wieder in Berufung gehen: "Wir haben uns entschieden, das Urteil als endgültig anzusehen. Vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, hat keinen Zweck."
Stattdessen will die Stadt die Marke "Schwarze Katz" als sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnung auf EU-Ebene eintragen lassen - so wie den italienischen Parmaschinken oder den Allgäuer Bergkäse.
Entsprechende Anträge würden derzeit vorbereitet. Die Zeller versuchen es also jetzt lieber mit der Brüsseler Bürokratie als sich noch einmal mit dem Landwirtschaftsministerium in Mainz anzulegen.
Winzer haben Stellungnahmen von Kunden gesammelt
Die Winzer aus Bernkastel-Kues verhandeln hingegen weiter mit dem Ministerium. Und das verlangt von ihnen jetzt, dass sie ihre Kunden zum neuen Weinbezeichnungsrecht befragen. Sie sollen dabei die Frage klären, ob sie wirklich weniger Wein verkaufen würden, wenn der künftig anders hieße.
Binnen weniger Wochen sollten sie Händler aus der ganzen Welt erreichen. Und tatsächlich haben Kocks und Kollegen mittlerweile 52 Stellungnahmen zusammengetragen, unter anderem von Kunden aus China, den USA und Skandinavien. "Die haben uns bestätigt, dass sie an Weinen unter dem neuen Namen kein Interesse haben und dass die Geschäftsbeziehungen damit abbrechen würden", sagt Kocks.
Ministerium äußert sich nicht zur Länge des Verfahrens
Diese Dokumente haben die Winzer nun an das Ministerium geschickt. "Und wir rechnen jetzt mit einer relativ raschen Entscheidung", sagt der Jurist: "Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn das immer noch nicht ausreichen würde."
Das Ministerium teilte auf SWR-Anfrage mit, man habe die Schreiben erhalten, werde sie nun "sorgfältig prüfen" und "zeitnah über den Antrag entscheiden". Unsere weiteren Fragen - unter anderem danach, warum das Verfahren so lange dauert, ließ die Pressestelle unbeantwortet.