Wer noch nicht volljährig ist, darf am 22. März bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz nicht wählen. Landesweit sind nach Angaben der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz rund 64.000 Jugendliche 16 oder 17 Jahre alt. In anderen Bundesländern hätten sie damit eine Stimme. Was zwei betroffene Jugendliche dazu sagen, dass sie in Rheinland-Pfalz kein Wahlrecht haben:
- Belinay aus Koblenz fühlt sich von der Politik nicht ernst genommen
- Muhammed aus Bad Kreuznach sieht im Herabsetzen des Wahlalters eine Chance
- Hier dürfen Jugendliche bei Landtagswahlen mitwählen
Schülerin Belinay aus Koblenz: "Ich hätte gern eine Stimme"
Belinay Doğan ist 17 Jahre alt und geht in die 12. Klasse des Hilda-Gymnasiums in Koblenz. Sie ist politisch interessiert, engagiert sich unter anderem in der Schülerinnenvertretung. Sie hat zum Beispiel dafür gesorgt, dass es an ihrer Schule einen Spender mit kostenlosen Periodenprodukten gibt.
Dass sie bei den Landtagswahlen nicht wählen darf, findet sie "sehr frustrierend und schade". Denn Politik sei ihr und ihren Mitschülerinnen und Mitschülern wichtig. Besonders, wenn es um die Bildung geht. "Ich fühle mich nicht ernst genommen."
Konkret fordert sie, den Druck an Schulen zu reduzieren. Weitere Themen, die sie und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler beschäftigen: Die Wehrpflicht und die Finanzierung des Deutschlandtickets.
Bei der Landtagswahl geht es auch um Themen, die uns direkt betreffen. Es ist sehr schade, dass wir da nicht mitbestimmen dürfen und nichts zu sagen haben.
Belinay engagiert sich nicht nur an ihrer Schule, sondern auch in der Stadtschüler*innenvertretung und in der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP). "Ich versuche mich für alle Schülerinnen und Schüler einzusetzen, so dass wir alle gehört werden und wir alle ernst genommen werden", sagt sie über ihre Motivation. Mit Blick auf das Wahlalter sagt sie: Das Herabsetzen des Wahlalters stärke auch das politische Bewusstsein von Schülerinnen und Schülern.
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Muhammed aus Bad Kreuznach: "Wir sollten eine supergroße Stimme haben"
Muhammed Denli besucht die 12. Klasse des Lina-Hilger-Gymnasiums in Bad Kreuznach. Er ist Schulsprecher und findet, dass die Meinungen von Schülerinnen und Schülern sehr wertvoll seien und weitergetragen werden müssten.
Er persönlich fühle sich von der Politik weniger ernst genommen: "Gerade aus dem Grund, dass über uns entschieden wird und nicht mit uns entschieden wird."
Wie Belinay engagiert sich auch der 17-Jährige in der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz. Über seine Arbeit dort sagt er: "In der Landesschüler*innenvertretung beschäftigen wir uns größtenteils damit, wie wir das Schülerleben besser machen können."
Ihn interessiert vor allem die Digitalisierung an Schulen. Außerdem fordert er, Schülerinnen und Schülern zuzuhören, die bislang nur wenig Deutsch sprechen.
Wir als Schüler fühlen uns von der Politik eher weniger ernst genommen, weil wir eine supergroße Stimme haben sollten und diese aktuell einfach nicht erhört wird.
Dürften Schülerinnen und Schüler schon vor ihrer Volljährigkeit wählen, sei das dem Schüler zufolge auch eine Chance: "Eine frühere und ernsthafte Einbindung würde nicht nur unsere persönliche Entwicklung fördern, sondern langfristig zu einer stabileren und verantwortungsbewussteren Gesellschaft beitragen."
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Wo Jugendliche bei der Landtagswahl eine Stimme haben
Anders als in Rheinland dürfen 16- und 17-Jährige bei den Landtagswahlen in den folgenden acht Bundesländern ihre Stimme abgeben: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März waren 16- und 17-Jährige zum ersten Mal zur Wahl zugelassen.
Um das Wahlalter bei Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz herabzusetzen, müsste die rheinland-pfälzische Landesverfassung geändert werden. Ende 2022 brachte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag ein. CDU, AfD und die Freien Wähler lehnten den Antrag 2023 ab, die erforderliche Dreiviertelmehrheit für eine Verfassungsänderung kam somit nicht zustande.