Rheinland-Pfalz will Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen.
Der Land·tag von Rheinland-Pfalz hat entschieden:
In Zukunft soll es einen Beauftragten für dieses Thema geben.
Der Beauftragte heißt:
Beauftragter gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Rheinland-Pfalz ist das erste Bundes·land mit diesem Beauftragten.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Manche Kinder erleben sexualisierte Gewalt.
Das heißt:
Erwachsene berühren die Kinder.
Zum Beispiel an ihrem Penis.
Oder an ihrer Vagina.
Oder die Erwachsenen sagen sexuelle Dinge.
Aber die Kinder wollen das nicht.
Sexualisierte Gewalt ist verboten.
Wir sagen dazu auch: Sexueller Missbrauch.
Damit meinen wir oft das gleiche.
Was macht der Beauftragte gegen Missbrauch?
Der Beauftragte hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Der Beauftragte redet mit betroffenen Kinder von der sexualisierten Gewalt.
- Und er redet mit den Familien.
Das heißt:
Menschen haben sexualisierte Gewalt erlebt?
Dann können sie mit dem Beauftragten reden.
Der Beauftragte plant Hilfs·angebote.
Hilfs·angebot bedeutet:
Kinder und Jugendliche bekommen Hilfe.
Die Hilfe gibt es an verschiedenen Orten.
Der Beauftrage kümmert sich auch um Therapie·angebote.
Therapie bedeutet:
Die Kinder reden über die Gewalt.
Ein Arzt redet mit den Kindern.
Den Kindern geht es danach besser.
Was bringt der Beauftragte?
Katharina Binz ist die Familien·ministerin.
Die Familien·ministerin kümmert sich um die Rechte von Kindern.
Katharina Binz sagt:
Der Beauftragte hat eine wichtige Aufgabe.
Er spricht mit den Menschen über die sexualisierte Gewalt.
Alle Menschen sollen mehr über sexualisierte Gewalt reden.
Alle Menschen sollen mehr über sexualisierte Gewalt lernen.
Sie sollen sehen:
Sexualisierte Gewalt ist ein Problem.
Und der Beauftragte stärkt die Rechte von den Betroffenen.