"Dass ein Roman möglicherweise zugleich als Pornographie anzusehen ist, nimmt ihm nicht die Kunsteigenschaft", schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu „Josefine Mutzenbacher“.
"Dass ein Roman möglicherweise zugleich als Pornographie anzusehen ist, nimmt ihm nicht die Kunsteigenschaft", schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu „Josefine Mutzenbacher“.