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27.11.1990: Das BVG urteilt über Josefine Mutzenbacher

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Von Autor/in Anika Hellmann

"Dass ein Roman möglicherweise zugleich als Pornographie anzusehen ist, nimmt ihm nicht die Kunsteigenschaft", schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu „Josefine Mutzenbacher“.

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Anika Hellmann