Wort der Woche Mikrojob - erklärt von Annette Klosa-Kückelhaus
Wer sich ein Zubrot zu seinem Gehalt oder seiner Rente verdienen möchte, kann einen Minijob annehmen. Für so eine Beschäftigung muss man keine Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Aber egal, ob Mini- oder Midijob, beides ist nicht zu verwechseln mit dem Mikrojob. Wo dieser Begriff herkommt und was es damit auf sich hat, das erläutert Annette Klosa-Kückelhaus vom Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim.