Ein Kind, das ist für viele Paare das größte Glück. Der CDU-Politiker Jens Spahn hat sein Glück mithilfe einer Leihmutter in den USA gefunden.
Er hat getan, was dort erlaubt, aber in Deutschland verboten ist: er hat eine Frau dafür bezahlt, dass sie für ihn und seinen Ehemann ein Kind austrägt.
Das sorgt für eine rechtliche und ethische Debatte: wie weit darf man gehen, damit der Wunsch nach einem eigenen Kind in Erfüllung geht?
Wer entscheidet, was kinderlosen Paaren ermöglicht und Leihmüttern und den von ihnen ausgetragenen Kindern zugemutet werden darf?
Nicht erst der Fall Spahn zeigt, wie leicht sich das deutsche Verbot umgehen lässt. Wer ein Kind im Ausland austragen lässt, unterwirft sich den dortigen, oft kommerziellen Spielregeln.
Brauchen wir also eine eigene Leihmutterschaft-Regelung?