Kein Geld für Künstler?

Urheberrecht: Was KI-generierte Musik so problematisch macht

Innerhalb von wenigen Minuten lassen sich ganze Lieder von KI generieren. Wo die KI sich für die Musik bedient, bleibt unklar. Das Urheberrecht liegt jedenfalls nicht bei KI-Firmen ...

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Von Autor/in Stephan Fahrig

Künstliche Intelligenz (KI) kann Musiker kreativ unterstützen oder aber auch komplette Musikstücke samt virtuellem Künstler erschaffen. Hier liegt das Problem: KI-Programme werden mit Musik trainiert, die urheberrechtlich geschützt ist.

KI-Konzerne trainieren ihre Modelle allerdings, ohne zu fragen. Die Künstler sehen in der Regel keinen Cent für ihre Arbeit, während KI-Unternehmen ein Milliardengeschäft damit machen können.

KI-Songs können kinderleicht erstellt werden

Auf KI-Musikplattformenwie Suno oder Udio kann jeder seinen ganz eigenen Song erzeugen lassen, nachdem er ein Abonnement abgeschlossen hat. Dafür muss er nur ein paar Angaben machen, zum Beispiel was im Text vorkommen soll, welcher Musikstil es sein soll und wie der Sänger klingen soll. Und schon generiert das Programm einen Song. Da hat dann kein Mensch seine Hände dran gehabt.

KI wird mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert

Das Problem ist, dass die KI das Songwriting ja lernen muss und das funktioniert, indem die großen KI-Firmen ihre Programme mit Musik trainiert, die bereits existiert und von Menschen gemacht wurde. Und das alles, ohne Geld für Lizenzen auszugeben.

Mittlerweile werden Streamingplattformen wie Spotify oder Deezer von KI-Songs überschwemmt. Deezer hat erst kürzlich Zahlen veröffentlicht, nach denen täglich 50.000 KI-Songs hochgeladen werden.
Und die klingen mittlerweile so gut, dass nach einer neuesten Umfrage 97 Prozent der Befragten KI-generierte Musik nicht von menschengemachter Musik unterscheiden können.

Klagen gegen KI-Plattformen

Bei den Lizenzen scheint sich immerhin langsam etwas zu tun – aufgrund von Klagen in den USA verhandelt eine der beiden großen KI-Plattformen Udio mittlerweile mit der Schallplattenfirma Universal Music. Darüber hinaus werden Songs dieser KI-Firma nicht mehr auf Streamingplattformen hochgeladen.

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA klagt ebenfalls gegen KI-Plattformen wie Suno oder Udio, aber auch gegen Firmen, die nur Texte und noch keine fertigen Lieder erzeugen. Da gab es jetzt einen ersten Erfolg gegen den Chatbot Chat GPT von der Firma Open AI.

Da konnte anhand zum Beispiel des Textes "Männer" von Herbert Grönemeyer nachgewiesen werden, dass man durch gezielte Eingabe die Original-Songtexte erzeugen kann. Das funktioniert schließlich nur, wenn das KI-Programm den Text vorher auch gelernt hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und geht dann wahrscheinlich an eine höhere Instanz.

Kennzeichnung für KI-generierte Inhalte auf Streamingplattformen

Ein junger Mann hört mit Kopfhörern Musik auf seinem Smartphone | Urheberrecht: Was KI-generierte Musik so problematisch macht
Wie können Nutzer KI-generierte Musik von menschengemachter Musik unterscheiden? Musik-Streaminganbieter wie Deezer machen solche Inhalte inzwischen kenntlich. picture alliance / Zoonar | Sirijit Jongcharoenkulchai

Für Konsumenten ist es also nahezu unmöglich, KI-generierte Musik von menschengemachter Musik zu unterscheiden. Bei den Musik-Streamingplattformen wäre eine Kennzeichnungspflicht für KI also notwendig. Ich möchte schließlich wissen, was in meiner Musik enthalten und wie sie entstanden ist.

Der Streamingdienst Deezer tut das bereits, zumindest bei den Songs, die als KI identifiziert werden können. Spotify hingegen hat sich lange schwergetan mit dem Thema und sogar eigene Playlisten mit KI-Songs aufgefüllt, weil es eben Geld spart. Da scheint auch ein Umdenken stattzufinden, denn angeblich hat Spotify bereits 75 Millionen Lieder von der Plattform entfernt, die mit KI erzeugt wurden.

Weiterhin plant Spotify, KI-Songs für Nutzer kenntlich zu machen – und zwar bei allen Produktionsschritten. Dazu gehört die Nutzung von KI zur Herstellung kompletter Songs, aber auch der Einsatz von KI im Studio. Dafür hätten sich schon fünfzehn Plattenlabels und Musikvertriebe verpflichtet, die Verwendung von KI offenzulegen.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Stephan Fahrig
Onlinefassung
SWR1 Rheinland-Pfalz
Eins gehört gehört. SWR1. (Schriftzug SWR1 auf gelbem Hintergrund)
Das Gespräch führte
Steffi Vitt
Steffi Vitt