Kunst entsteht selten im luftleeren Raum: Künstlerinnen und Künstler greifen Motive, Sounds und Ideen anderer auf, verwandeln sie und führen sie weiter. Doch wo endet die kreative Hommage – und wo beginnt das unzulässige Kopieren? Der jahrzehntelange Streit um ein zwei Sekunden Musik aus einem Kraftwerk-Stück zeigt, wie schwierig diese Grenze beim Sampling zu ziehen ist.
Nach inzwischen 27 Jahren stand jetzt im Dauerrechtsstreit zwischen der Kult-Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham eine weitere Entscheidung an. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erlaubte Pelham am Donnerstag mit seinem Urteil nachträglich die Nutzung. Ein Teilerfolg in der unendlichen Geschichte.
Huldigung oder Plagiat? Was Sampling mit Kunst zu tun hat
Wenn Künstlerinnen und Künstler voneinander abkupfern, wird diese Frage je nach Kulturkreis ganz unterschiedlich beantwortet: Was in Frankreich als liebevolle Hommage an große Meister gilt, treibt in den USA die Anwälte auf die Barrikaden. Und in Deutschland? Da war man sich lange nicht ganz sicher.
Besonders ratlos standen die Gerichte über Jahrzehnte vor der kurzen Rhythmussequenz aus „Metall auf Metall“.
Zwei Sekunden aus dem Stück „Metall auf Metall“ (1977) der Düsseldorfer Band Kraftwerk hat der Frankfurter Hip-Hop-Produzent Moses Pelham gesampelt – also sozusagen elektronisch kopiert – und mehrfach aneinandergereiht. Ein sogenannter Loop entstand. Dieser Loop bildet die Grundlage für den Song „Nur mir“, den Pelham 1997 gemeinsam mit der Sängerin Sabrina Setlur veröffentlichte.
Damit waren die Zutaten für einen der längsten und folgenreichsten Musikrechte-Streits der deutschen Nachkriegs-Geschichte beisammen. Kraftwerk klagte sich wegen dieser zwei Sekunden durch mehrere Instanzen.
Kraftwerk gegen Pelham: Zwei Sekunden Musik
Die Position der Band fasste Kraftwerk-Mitglied Ralf Hütter einmal so zusammen: Wer aus dem Werk eines anderen etwas entnehme, solle ihn wenigstens vorher fragen, heißt es sozusagen von der „Düsseldorfer Schule“.
Dem stand die Position der „Frankfurter Hip-Hop-Schule“ gegenüber. Moses Pelham argumentierte, dass Sampling eine zentrale künstlerische Technik des Hip-Hop sei. Ohne die Möglichkeit, sich mit vorhandenen Tonaufnahmen und anderer Kunst auseinanderzusetzen, könne diese Kunstform nicht existieren.
Der Streit beschäftigte Landes- und Oberlandesgerichte, den Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und zuletzt auch den Europäischen Gerichtshof. Im Zentrum stand immer die Frage: Wann ist die Übernahme eines fremden Musik-Fragments eine unzulässige Vervielfältigung – und wann genau eine zulässige künstlerische Auseinandersetzung?
Das Pastiche als Ausnahme im Urheberrecht
Im jüngsten Akt vor dem Europäischen Gerichtshof kam der Begriff des „Pastiches“ ins Spiel. Das klingt verführerisch nach französischem Likör, ist aber auch verführerisch für alle, die der französischen Schule der Hommage anhängen, wenn sie etwas hören, was ihnen gefällt. Die Hommage an ein Vorbild besitzt hier ihren eigenen Wert.
Denn Pastiche, so sagte der Europäische Gerichtshof im Frühjahr, ist die erkennbare Nachahmung eines Werkes, also: Die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Vorbild. Und dann ist es erlaubt, bei anderen abzukupfern, auch ohne vorher brav um Erlaubnis zu bitten, so wie es sich die Düsseldorfer Schule gewünscht hätte.
Das neue Werk muss an das ältere erinnern, zugleich aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Erkennbar sein muss außerdem, dass eine künstlerische oder kreative Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk stattgefunden hat. Das kann etwa eine stilistische Nachahmung, eine Hommage – aber auch eine humorvolle oder kritische Bearbeitung sein.
Damit wurden die Hürden für bestimmte Formen des Samplings niedriger.
Vom Plattenkisten-Loop zur künstlichen Intelligenz
Auch wenn mit dem Urteil jetzt der fast drei Jahrzehnte währende Streit wohl endet, ist das kein Grund für rührselige Rückblicke auf 27 Jahre Zoff um „Metall auf Metall“.
Denn nur wenige Minuten nach dem Urteil beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit einem Thema, das die alte Sampling-Debatte beinahe harmlos erscheinen lässt: mit Künstlicher Intelligenz.
Genauer gesagt geht es um Datensätze, mit denen KI-Systeme trainiert werden – und um die Frage, wie diese Datensätze entstehen. 27 Jahre lang haben sich Gerichte also mit dem scheinbar bescheidenen Wühlen in alten Plattenkisten beschäftigt: Mit Tonschnipseln, die liebevoll zur Unendlichkeit geloopt werden.
Dabei ist die brutale Zukunft längst da.
Wenn Künstliche Intelligenz auf Musik trifft, geht es nicht mehr nur um die Frage, ob jemand huldigt oder plagiiert. Es geht plötzlich ums Schreddern und Spucken. Die KI wühlt nicht in der Plattenkiste. Sie verschluckt gleich die gesamte Kiste, zerlegt sie und verarbeitet sie zu eiskalter Mathematik. Am Ende spuckt sie etwas aus, das auch Kunst genannt wird.
Kunst aber wird vom Menschen geschaffen – dem Geist hinter der Maschine, von Wesen, die denken, fühlen, handeln und sich inspirieren lassen. Zum Beispiel von zwei Sekunden des Kult Songs „Metall auf Metall“.
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