Urlaube mit Airbnb oder Booking.com bleiben auch in BW beliebt - doch die Städte im Land klagen schon länger über zusätzliche Belastungen für den Wohnungsmarkt. Ein Problem: Oft fehlen den Kommunen Daten zu kurzzeitigen Vermietungen und damit die Basis, um das Geschäft mit Ferienwohnung zu steuern. Nun sollen ab Mai 2026 strengere EU-Regeln für mehr Transparenz sorgen.
Kommunen können Registrierung vorschreiben
Die Idee der EU-Verordnung 2024/1028: Objekte, die über Online-Portale als Ferienwohnung vermietet werden, sollen eine Registrierungsnummer erhalten. Nur wenn die Inserierenden über diese Kennziffer verfügen, dürfen sie laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf Portalen wie Airbnb eine kurzzeitige Vermietung anbieten. Wichtig: Die Kommunen dürfen dabei selbst entscheiden, ob sie die Registrierungspflicht einführen.
Mit der Nummer könne überprüft werden, ob der Vermieter oder die Vermieterin rechtmäßig angemeldet ist. Zudem sollen die Plattformen über ein einheitliches Online-Portal den Behörden melden, wie oft und an wie viele Gäste die Wohnungen vermietet wurden.
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Kommunen wissen nicht, wie lange Ferienwohnungen vermietet werden
Bisher fehlt es den Kommunen an belastbaren Daten. Das zeigt eine SWR-Anfrage bei den drei Städten mit den höchsten Übernachtungszahlen in BW: Freiburg, Heidelberg und Stuttgart. Zwar haben diese Kommunen jeweils das Zweckentfremdungsverbot eingeführt: Häuser und Wohnungen dürfen damit nur für dauerhaftes Wohnen genutzt oder nicht länger als zehn Wochen kurzzeitig vermietet werden. Sonst muss eine solche Nutzung von den Kommunen genehmigt werden - dabei drohen Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro.
Doch die Kommunen wissen aktuell nicht, wie oft und wie lange die Objekte über Online-Plattformen vermietet werden. So könne nicht überprüft werden, ob es sich um eine rechtswidrige Zweckentfremdung handele, beklagt die Stadt Stuttgart.
Städte erlassen Registrierungspflicht - Vermieter umgehen die Regeln
In den drei Städten gibt es zwar inzwischen eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen: Die Objekte erhalten über kommunale Online-Portale eine Registrierungsnummer - bisher hat jede Stadt eine individuelle Plattform. Doch auch hier gibt es Probleme. "Bedauerlicherweise finden sich jedoch nach wie vor Inserate, die die notwendige Registrierungsnummer nicht aufweisen", sagt Laura Schleicher von der Stadt Heidelberg. Und bisher sei es kaum möglich, gegen unregistrierte Inserate vorzugehen.
Die befragten Städte hoffen nun darauf, dass sie durch die neue EU-Verordnung mehr Informationen erhalten. Und, dass sich nicht mehr jede Kommune allein um die Registrierungen kümmern muss - so könne man Kapazitäten einsparen, sagt etwa die Stadt Freiburg. Die Verordnung gilt laut BMWE ab dem 20. Mai, gerade laufe die Umsetzung.
Mieterbund fordert Pflicht zu Zweckentfremdungsverbot
"Die Verordnung ist ein 'scharfes Schwert', aber es muss auch geführt werden", sagt Olaf Kierstein-Hartmann, Landesgeschäftsführer des Mieterbunds BW. Dafür brauche es mehr Personal und bessere Ausstattungen in den Kommunen. Kierstein-Hartmann fordert zudem, dass alle Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Zweckentfremdungsverbot einführen müssen. Bisher stellt das Land den Kommunen diese Entscheidung frei.
Booking.com begrüßt die neuen EU-Verordnungen
Und was sagen die Online-Portale dazu? "Wir bei Booking.com unterstützen die neue EU-Verordnung und sind der Meinung, dass sie zu klaren, einheitlichen Richtlinien für alle Akteure im Bereich der Kurzzeitvermietungen beiträgt", schreibt Booking.com dem SWR. Auch Airbnb begrüßt die neuen Regeln, die Online-Plattform unterstütze die Umsetzung aktiv - die Verordnung ermögliche eine faktenbasierte Regulierung, so das Unternehmen.
Die Online-Portale sollen zudem nicht mehr jede Kommune individuell mit Daten beliefern müssen, das BMWE spricht von einer jährlichen Entlastung von 636.000 Euro für die Anbieter. Letztlich würden also viele Akteure von der Verordnung profitieren.