Kein politisch motivierter Prozess

Meinung: Ballweg weitgehend freigesprochen - doch politisch getrieben war das Verfahren nicht

Querdenken-Gründer Ballweg wurde von den meisten Anklagepunkten freigesprochen. Doch dessen Vorwurf, das Verfahren sei politisch motiviert gewesen, hat sich ebenfalls nicht bestätigt, kommentiert Christoph Kehlbach.

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Von Autor/in Christoph Kehlbach

Ja, dieses Urteil ist eine klare Niederlage für die Staatsanwaltschaft: Sie hat sich mit ihrer Argumentation in den allermeisten Punkten nicht durchgesetzt. Den Nachweis für versuchten Betrug in mehr als 9.000 Fällen sah die Wirtschaftsstrafkammer als nicht erbracht an. Und auch in Sachen Steuerhinterziehung blieb es bei einer Verurteilung wegen gerade mal zwei vollendeter und drei versuchter Taten - bei denen es auch nur um geringfügige Beträge ging.  

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt, die das Landgericht dafür aussprach, ist quasi die geringst-denkbare Sanktion die ein Strafgericht verhängen kann. Und für die rund neunmonatige Untersuchungshaft wird Ballweg entschädigt werden, auch das entschied das Gericht.

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Gericht bewertete Fall anders als Staatsanwaltschaft

Eine Niederlage also, für die Strafverfolger - aber eine, die keineswegs überraschend kam. Spätestens seit März war klar, dass das Landgericht den Fall Michael Ballweg ganz anders bewertet als die Staatsanwaltschaft. Dass diese in dem Verfahren insgesamt einen schweren Stand haben würde, hatte sich sogar noch früher angekündigt: Das Landgericht wollte die Anklage überhaupt nicht zulassen, also gar nicht erst verhandeln.

Erst nach einer Beschwerde beim Oberlandesgericht kam es doch noch zum Hauptverfahren. Und schon hier blieb der Vorwurf der Geldwäsche und des vollendeten Betrugs auf der Strecke. Aber: Nach der Ansage der OLG-Richter hat das Landgericht gezwungenermaßen das Verfahren dann doch eröffnet.

Der Jurist Christoph Kehlbach ist SWR-Rechtsxperte und Mitglied der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe.
SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach. ard-foto s1

Ballweg-Anhänger fühlen sich bestätigt

So weit, so normal: Die Strafprozessordnung sieht genau diese Möglichkeit vor. Und nicht jede Anklage mündet in einer vollumfänglichen Verurteilung, so ist das nun einmal vor Gericht. Ob es hier beim Freispruch bleibt, ist ohnehin noch nicht ganz sicher: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Revision geht. Das würde bedeuten: Der Bundesgerichtshof, das höchste Strafgericht in Deutschland, würde das heutige Urteil noch einmal auf Rechtsfehler überprüfen.

Das juristische Ergebnis des heutigen Tages aber: Für Michael Ballweg und seine zahlreichen Unterstützer im Gerichtssaal ein Grund zum Feiern. Sie sehen sich bestätigt, in dem, was sie von Beginn an behauptet haben: Die Vorwürfe seien an den Haaren herbeigezogen. 

Prozess war nicht politisch motiviert

Doch ein anderer Vorwurf hat sich ebenfalls nicht bestätigt: Nämlich der von Ballweg selbst erhobene, dass das Verfahren gegen ihn rein politisch motiviert sei. Er werde nur angeklagt, weil er und seine Querdenken Bewegung während der Corona-Pandemie unbequem gewesen seien. Politisiert haben das Verfahren eigentlich nur Ballweg selbst und sein Team aus Anwälten und geneigten Vertretern der sogenannten alternativen Medien, die auch heute zahlreich vertreten waren.

In der Anklage dagegen ging es um klar definierte Straftatbestände, in denen nicht von politischen Ansichten die Rede ist. Tatbestände, wegen derer übrigens auch schon angesehene Fußballmanager oder Wirtschaftsbosse angeklagt wurden. Also Menschen, die ganz und gar nicht "unbequem" waren. Wofür Ballweg während der Pandemie eingetreten war oder welche politischen Ziele er mit seiner Initiative verfolgt, spielte keine Rolle. Nicht hier am Landgericht Stuttgart. Und auch nicht im Falle einer Revisionsverhandlung in Karlsruhe.

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Christoph Kehlbach