Landgericht Stuttgart

Urteil im "Querdenken"-Prozess gefallen: Weitestgehend Freispruch für Ballweg

Im Prozess gegen den Gründer der Initiative "Querdenken", Michael Ballweg, ist das Urteil am Stuttgarter Landgericht gefallen. Ballweg wird weitestgehend freigesprochen.

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Von Autor/in Kerstin Rudat

Nach mehr als 40 Verhandlungstagen seit Oktober 2024 ist am Donnerstagmittag der Prozess gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg mit einem weitestgehenden Freispruch zu Ende gegangen.

Schuldig wegen Steuerhinterziehung

Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Dafür erhielt Ballweg eine Verwarnung. Laut Urteil hat er knapp 20 Euro Steuern hinterzogen. Zudem habe er versucht, Beträge von mehreren 1.000 Euro nicht zu versteuern.

Ballweg wird für Untersuchungshaft und Durchsuchung entschädigt

Für die knapp neun Monate in Untersuchungshaft in den Jahren 2022 und 2023 soll Ballweg eine Entschädigung erhalten, ebenfalls für die Hausdurchsuchung und andere Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn. Eine genaue Entschädigung sei in einem gesonderten Verfahren zu prüfen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ballweg stand vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen hatte, dass er über Spendenaufrufe Geld eingesammelt und dann seine Unterstützer über die Verwendung der Spenden getäuscht haben soll. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Auch damals hatte das Gericht schon festgestellt, dass man Ballweg vermutlich keinen Vorsatz nachweisen würde können.

Strafkammer: Vorsatz zum versuchten Betrug nicht nachweisbar

Entsprechend sah es die Wirtschaftsstrafkammer in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich ein Sprecher des Landgerichts zu dem Urteil: Die Strafkammer habe untersuchen müssen, ob und wenn ja wo Ballweg als Geschäftsmann oder als Privatperson Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung begangen habe und ob er vorhatte, das Geld seiner Unterstützerinnen und Unterstützer für sich und nicht für "Querdenken" zu nutzen. Die Richter kamen zu dem Schluss: Ein grundsätzlicher Vorsatz zum Betrugsversuch sei nicht nachweisbar.

Das Gericht habe demmach so weit möglich alle Transaktionen und Verwendungen im Einzelnen angesehen und geprüft, konnte aber lediglich ein paar Fälle von Steuer-Schummeleien mit Beträgen unter 20 Euro feststellen. In Dutzenden Fällen von Bargeld-Abhebungen habe nicht geklärt werden können, was mit dem Geld passiert ist, dies sei dem Angeklagten aber nicht anzulasten, so der Gerichtssprecher.

Kein politisch motivierter Prozess Meinung: Ballweg weitgehend freigesprochen - doch politisch getrieben war das Verfahren nicht

Querdenken-Gründer Ballweg wurde von den meisten Anklagepunkten freigesprochen. Doch dessen Vorwurf, das Verfahren sei politisch motiviert gewesen, hat sich ebenfalls nicht bestätigt, kommentiert Christoph Kehlbach.

80 Zeuginnen und Zeugen hatten ausgesagt

In der Hauptverhandlung hatten 80 Zeuginnen und Zeugen ausgesagt. Das Gericht hatte laut Sprecher geprüft, ob Zahlungen von Ballweg der "Querdenken"-Bewegung zuzuordnen gewesen seien. So auch im Fall einer Schneiderin, die Geld von Ballweg bekommen hatte. Allerdings sei sie nicht für das Kürzen von Hosen für Ballweg bezahlt worden, so das Gericht, sondern für die Teilnahme an einer Demonstration. Selbst diese Ausgabe sei also "Querdenken" zuzurechnen gewesen, führte die Richterin aus.

Nutzung der Firma und Anlage in Kryptowährung legal

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass alles, was nicht in der Buchhaltung als Ausgaben für "Querdenken" auftauchte, privat von Ballweg genutzt worden sei. Jedoch war Ballweg als Privatperson nicht verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen.

Auch dass Ballweg seine eigene Firma für seine Bewegung genutzt hatte und deswegen Geld von "Querdenken" auf das Firmenkonto überwiesen hatte, spreche nicht für eine strafbare private Nutzung. Laut Gericht sei die Firma spätestens 2021 fast ausschließlich für "Querdenken" tätig gewesen. Insofern sei auch bei diesen Zahlungen kein Beleg für eine private Nutzung zu sehen.

Auch die Familienstiftung, die Ballweg in Südhessen gründete, hat das Gericht nicht als privatnützig gewertet. Er habe zunächst eine gemeinnützige Stiftung für die Bewegung gründen wollen, sagte Ballweg. Irgendwann habe er aber realisiert, dass das so nicht funktioniere und die Stiftung umgewandelt. Das Geld der Stiftung sei verloren. Offenbar sei er einem Finanzbetrüger aufgesessen, so die Richterin. 

Anlage in Kryptowährung ist gesetzlich erlaubt

Auch die Kandidatur Ballwegs und sein Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart 2020 seien der "Querdenken"-Bewegung zuzurechnen, daher habe die Verwendung des Geldes hierfür ebenfalls nicht privaten Zwecken gedient. Ballweg hatte Geld von "Querdenken" in Kryptowährung angelegt. Hier urteilten die Richter, dass dies ebenfalls kein Indiz dafür sei, dass Ballweg eigennützig gehandelt habe. Anlagen in dieser Form seien legal.

Geringer Steuerschaden contra hohe individuelle Belastung

Die Strafkammer kam zu der Überzeugung, dass nur geringe Steuerschäden entstanden seien, die sich auf die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer bezögen. Dies sei abzuwägen gegen die hohe Belastung des Angeklagten durch die Beschlagnahmung seines Vermögens und die fast neun Monate Untersuchungshaft. Deswegen wurde lediglich eine Verwarnung ausgesprochen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro vorbehalten.

Staatsanwaltschaft will Revision prüfen

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie in Revision geht. In rechtlichen Fragen sei man anderer Meinung als das Gericht im gesamten Verfahren, aber man müsse jetzt noch mal ganz genau schauen und dann entscheiden, sagte Sprecherin Stefanie Ruben nach der Urteilsverkündung. Auch die Verteidigung kündigte an, über eine mögliche Revision nachzudenken.

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Der letzte Verhandlungstag am Donnerstag hatte mit rund anderthalb Stunden Verspätung aufgrund der Einlasskontrollen und dem großen Interesse begonnen. Viele Unterstützerinnen und Unterstützer Ballwegs waren gekommen, konnten aber nicht alle mit in den Saal.

Anklage hatte drei Jahre Haft gefordert

In ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche hatte die Anklage eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro gefordert - jenem Betrag, den Ballweg laut Anklage zweckwidrig verwendet haben soll. Die Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch und beantragten zudem eine Entschädigung für Ballwegs Zeit im Gefängnis.

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Kerstin Rudat
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