Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Die Neuregelung verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder an den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof ist damit vom Tisch.
Kläger wollten Grundsteuergesetz kippen
Das Grundsteuergesetz trifft direkt etwa 5,6 Millionen Eigentümer im Land. Indirekt zahlen aber auch Mieter, da Vermieter die Kosten in aller Regel über die Nebenkosten umlegen. Seit der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg müssen etliche von ihnen mehr zahlen als früher - und empfinden das als ungerecht. Entschieden wurde nun über zwei Klagen aus Stuttgart und Karlsruhe - doch ging es bei den Verfahren um grundsätzliche Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer.
Sondermodell in Baden-Württemberg
Der rechtliche Hintergrund: Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die früher bundesweit geltenden Regelungen zur Grundsteuer als verfassungswidrig bewertet und eine Neuregelung gefordert. Die neue Steuer wird seit Anfang 2025 erhoben. Die meisten Bundesländer nutzen dabei das sogenannte Bundesmodell, das der Bundesgesetzgeber auf den Weg brachte. Die Bundesländer durften aber auch eigene Grundsteuer-Modelle einführen.
Davon hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Bei der Berechnung der neuen Grundsteuer zählt hier vor allem der Wert des Grundstücks, der sich nach der Grundstücksfläche und dem sogenannte Bodenrichtwert bestimmt. Die Gebäude auf dem Grundstück werden bei der Berechnung - anders als in vielen anderen Bundesländern - nicht berücksichtigt.
Das bedeutet: Es ist egal, ob ein kleines selbstgenutztes Einfamilienhaus auf einem Grundstück steht, oder ein großes Mehrfamilienhaus, das hohe Mieteinnahmen abwirft. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Bundesmodell, bei dem der Wert des Gebäudes mitberücksichtigt wird. Dass dies in Baden-Württemberg nicht der Fall ist, können viele Grundsteuerzahler nicht nachvollziehen.
Verstoß gegen Gebot der Gleichbehandlung?
Die Klägerin Petra Kern hat in Karlsruhe-Knielingen ein Grundstück. Das Haus steht auf der vorderen Hälfte. Die andere Hälfte des Grundstücks besteht aus einem Garten. Diese Hälfte darf nicht bebaut werden.
Dennoch wird jeder Quadratmeter ihres Grundstücks genauso besteuert wie solche Grundstücke, die komplett als Bauland ausgewiesen sind. Petra Kern ist der Ansicht, dass die neue Besteuerung verfassungswidrig ist, weil sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße.
Mieterbund: Gestiegene Grundsteuer wirkt wie staatlich verordnete Erhöhung der Wohnkosten
Der Mieterbund beklagte, dass die gestiegene Grundsteuer bei vielen Wohngebäuden wie eine zusätzliche, staatlich verordnete Erhöhung der Wohnkosten wirke. "Für viele Betroffene bleiben die hohen Steuerbescheide nun bittere Realität." Erfreut reagierte dagegen der Städtetag Baden-Württemberg: "Das gibt den Kommunen die dringend benötigte Sicherheit, auch künftig auf stabile Einnahmen aus der Grundsteuer vertrauen zu können."
Finanzminister erleichtert
Baden-Württembergs Finanzminister Danial Bayaz (Grüne) sprach von einem "guten Tag für Baden-Württemberg". Er lobte das BFH-Urteil als starkes Zeichen, das "Rechtssicherheit bedeutet, für Kommunen, für Bürger und auch für die Finanzverwaltung." Dass es auch Kritik an einer Reform gebe, sei normal. Aber "Baden-Württemberg hat sich damals auf den Weg gemacht, ein unbürokratisches, einfaches und pauschales Modell zu wählen […] und dieser Weg wurde jetzt bestätigt."
Das Urteil aus München war eindeutig. Doch die unterlegenen Kläger und Klägerinnen könnten nach der Niederlage in letzter Instanz der Finanzgerichtsbarkeit nun noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht oder zum baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof beschreiten. Dass dies so kommen dürfte, geht aus einem Statement vom Eigentümerverband Haus & Grund hervor. Der Eigentümerverband hatte die Kläger auf ihrem Weg durch die Instanzen unterstützt.
Verfassungsbeschwerde steht bevor
Sebastian Nothacker, Vorstand von Haus & Grund Württemberg und Thomas Haller, Vorstand von Haus & Grund Baden teilten mit: "Die von uns unterstützen Kläger werden nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz einreichen." Bis es hier zu einem Urteil kommt, dürften allerdings noch Jahre vergehen.