Umstrittene Neuregelung

Bundesfinanzhof prüft BW-Grundsteuer: Kläger sehen Ungleichbehandlung

Der Bundesfinanzhof muss eine wichtige Entscheidung für Haus- und Grundstückseigentümer sowie Mieter treffen. Kern ist die Frage, ob die neue Grundsteuer in BW verfassungskonform ist.

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Von Autor/in Klaus Hempel

Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, beschäftigt sich am Mittwoch mit zwei Klagen, die sich gegen die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg richten. In beiden Fällen müssen die Kläger eine deutlich höhere Grundsteuer zahlen, als es früher der Fall war. Die aktuelle Besteuerung halten sie für rechtswidrig.

Grundsteuer in Baden-Württemberg ist Sondermodell

Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die früher bundesweit geltenden Regelungen zur Grundsteuer als verfassungswidrig bewertet und eine Neuregelung gefordert. In der Folge musste die Grundsteuer angepasst werden. Die neue Steuer wird seit Anfang 2025 erhoben. Seitdem gibt es in Deutschland aber nicht mehr nur ein einheitliches Modell. Die meisten Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell, das der Bundesgesetzgeber auf den Weg brachte. Die Bundesländer durften aber eigene Modelle einführen. Davon hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.

Bei der Berechnung der neuen Grundsteuer zählt hier vor allem der Wert des Grundstücks, der sich nach der Grundstücksfläche und dem sogenannten Bodenrichtwert bestimmt. Die Gebäude auf dem Grundstück werden bei der Berechnung - anders als in vielen anderen Bundesländern - nicht berücksichtigt, sprich: Egal ob moderne Villa oder sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus, der Wert der Immobilie spielt keinerlei Rolle. Das ist auch der wesentliche Unterschied zum Bundesmodell, bei dem der Wert des Gebäudes eben mitberücksichtigt wird. Dass dies in Baden-Württemberg nicht der Fall ist, können viele Grundsteuerzahler nicht nachvollziehen.

Klägerin sieht Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt

Seit der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg müssen etliche Grundstückseigentümer mehr zahlen als früher und empfinden das als ungerecht. Ein Ehepaar aus Stuttgart und eine Rentnerin aus Karlsruhe klagten gegen die Steuer. In erster Instanz wies das Finanzgericht Stuttgart ihre Klagen ab. Dagegen legten sie Revision beim Bundesfinanzhof in München ein.

Petra Kern, die Klägerin aus Karlsruhe, ist der Ansicht, dass die neue Besteuerung verfassungswidrig ist, weil sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. Auf der vorderen Hälfte ihres Grundstücks steht ein Haus. Die andere Hälfte besteht aus einem Garten. Diese Hälfte darf nicht bebaut werden. Dennoch wird jeder Quadratmeter ihres Grundstücks genauso besteuert wie solche Grundstücke, die komplett als Bauland ausgewiesen sind. Das will sie nicht hinnehmen. Als ihr die erste Rechnung zur neuen Grundsteuer ins Haus flatterte, habe sie sich erschrocken, sagte sie der SWR-Rechtsredaktion: "Das war ein Schock für mich. Ich zahle jetzt das Doppelte wie früher."

Grundsteuer landet wahrscheinlich beim Bundesverfassungsgericht

Der Bundesfinanzhof wird sich am Mittwoch ausführlich mit den beiden Klagen beschäftigen, die unter anderem vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Mit den beiden Urteilen ist im Mai zu rechnen. Sollte der Bundesfinanzhof es wie die Kläger sehen und die baden-württembergische Grundsteuer für verfassungswidrig halten, müsste er die entsprechenden Vorschriften dem Bundesverfassungsgericht vorlegen - dann müsste Karlsruhe darüber entscheiden.

Sollten die Kläger verlieren, ist damit zu rechnen, dass sie beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden einreichen werden. Wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird, lässt sich im Moment schwer einschätzen. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Bundesfinanzhof Klagen gegen das Bundesmodell zurückgewiesen.

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