Umstrittene Neuregelung

Höchstes Finanzgericht prüft Grundsteuer in Baden-Württemberg

Der Bundesfinanzhof muss eine wichtige Entscheidung für Haus- und Grundstückseigentümer sowie Mieter treffen. Kern ist die Frage, ob die neue Grundsteuer in BW verfassungskonform ist.

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Von Autor/in Christoph Kehlbach

Beim Bundesfinanzhof (BFH), dem höchsten Finanzgericht Deutschlands, ging es heute um zwei Klagen aus Baden-Württemberg, die sich gegen die neue Grundsteuer richten. Der II. Senat des BFH ließ bei den beiden mündlichen Verhandlungen in München aber noch keine Tendenz erkennen: "Dann müssen wir mal schauen, wie wir das sehen", sagte die Vorsitzende Franceska Werth.

Eine der Klägerinnen ist Petra Kern, Rentnerin aus Karlsruhe. Sie muss seit der Reform deutlich mehr Grundsteuer zahlen, als früher. Fast 1.400 Euro jährlich sind es inzwischen. Rund doppelt so viel, wie vor der Neuregelung. Die neue Berechnung der Grundsteuer kam sie also teuer zu stehen. "Das war ein Schock für mich", sagte sie dem SWR. Die Grundsteuer tragen Eigentümer, mittelbar aber auch Mieter, da diese Steuer in der Regel über die Nebenkosten umgelegt wird.

Sondermodell in Baden-Württemberg

Der rechtliche Hintergrund: Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die früher bundesweit geltenden Regelungen zur Grundsteuer als verfassungswidrig bewertet und eine Neuregelung gefordert. Die neue Steuer wird seit Anfang 2025 erhoben. Seitdem gibt es in Deutschland aber nicht mehr nur ein einheitliches Modell: Die meisten Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell, das der Bundesgesetzgeber auf den Weg brachte. Die Bundesländer durften aber auch eigene Modelle einführen. Davon hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.

Bei der Berechnung der neuen Grundsteuer zählt hier vor allem der Wert des Grundstücks, der sich nach der Grundstücksfläche und dem sogenannte Bodenrichtwert bestimmt. Die Gebäude auf dem Grundstück werden bei der Berechnung - anders als in vielen anderen Bundesländern - nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Es ist egal, ob ein kleines Einfamilienhaus oder ein großes Mehrfamilienhaus, das hohe Mieteinnahmen abwirft, auf einem Grundstück steht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Bundesmodell, bei dem der Wert des Gebäudes mitberücksichtigt wird. Dass dies in Baden-Württemberg nicht der Fall ist, können viele Grundsteuerzahler nicht nachvollziehen.

Kläger aus Stuttgart und Karlsruhe

Seit der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg müssen etliche Grundstückeigentümer mehr zahlen als früher, und empfinden das als ungerecht. Ein Ehepaar aus Stuttgart und Petra Kern, die Rentnerin aus Karlsruhe, klagten gegen die Steuer. In erster Instanz wies das Finanzgericht Stuttgart ihre Klagen ab. Dagegen legten sie Revision ein. Nun kam es zur Verhandlung beim Bundesfinanzhof in München.

Auf der vorderen Hälfte von Petra Kerns Grundstücks steht ein Haus. Die andere Hälfte besteht aus einem Garten. Diese Hälfte darf nicht bebaut werden. Dennoch wird jeder Quadratmeter ihres Grundstücks genauso besteuert wie solche Grundstücke, die komplett als Bauland ausgewiesen sind. Das will sie nicht hinnehmen. Petra Kern ist der Ansicht, dass die neue Besteuerung verfassungswidrig ist, weil sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße.  

Bundesfinanzhof selbst darf Gesetz nicht kippen

Der Bundesfinanzhof hat sich ausführlich mit den beiden Klagen beschäftigt, die u.a. vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Die Urteile sollen am 20. Mai kommen. Falls der Bundesfinanzhof es wie die Kläger sieht, er also die baden-württembergische Grundsteuer für verfassungswidrig hält, kann er aber nicht im Alleingang das Gesetz kippen. Er müsste dann die entsprechenden Vorschriften vorlegen. "Wenn der Bundesfinanzhof der Auffassung ist, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht mit der Verfassung übereinstimmt, dann müsste er eine Vorlage machen entweder an das Bundesverfassungsgericht oder möglicherweise auch an das Landesverfassungsgericht in Baden-Württemberg" sagte Anette Kugelmüller-Pugh, Pressesprecherin des BFH.

Sollten die Kläger verlieren, ist gut möglich, dass sie dann ihrerseits Verfassungsbeschwerden einreichen werden. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Bundesfinanzhof Klagen gegen das Bundesmodell zur Grundsteuerreform zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung ist bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig.

Urteil relevant für Betroffene, die sich schon wehrten

Von einer abschließenden Entscheidung wären zunächst einmal diejenigen Personen betroffen, die entweder selbst geklagt haben oder zumindest Einspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt haben. Aber: "Wenn jemand gar nichts unternommen hat, gegen seinen Grundsteuerbescheid, dann wird das schon etwas schwieriger werden", so Anette Kugelmüller-Pugh.

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Christoph Kehlbach

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