Die Teillegalisierung von Cannabis, die seit dem 1. April 2024 in Deutschland gilt, hat bei der baden-württembergischen Justiz für viel Mehrarbeit gesorgt. Nicht wie ursprünglich angenommen 19.000, sondern 25.000 Verfahren mussten noch einmal überprüft werden. Schätzungen zufolge sollen allein bei der Staatsanwaltschaft im Land tausende zusätzliche Arbeitsstunden angefallen sein. Das teilt das baden-württembergische Justizministerium auf SWR-Anfrage mit. Im Umkehrschluss profitieren davon mindestens 940 Verurteilte im Land, da ihr Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) geändert wurde. Mindestens 19 Straftäter wurden wegen des Gesetzes sogar aus der Haft entlassen - im Zweifel auch mehr.
Denn laut Justizministerium wurden nur die 19 Häftlinge, die mit Inkrafttreten des Gesetzes entlassen wurden, statistisch erfasst. Weitere Zahlen zu erlassenen Strafen und damit auch etwaigen Haftentlassungen gibt es nicht. "Ob und gegebenenfalls wie viele Häftlinge darüber hinaus, zum Beispiel durch den teilweisen Wegfall von Strafen, früher als ursprünglich vorgesehen aus der Haft entlassen wurden, wird statistisch nicht erfasst", heißt es aus dem Ministerium.
Strafmaß bei knapp 2.700 Verfahren angemessen?
Klar ist aber, dass nach der ersten fachlichen Überprüfung bei 2.659 Verfahren zumindest eine Reduzierung der Strafe im Raum stand. Hier sollte die "gerichtliche Neufestsetzung der Strafe geprüft werden". Es ging also darum, zu prüfen, ob Strafen auch nach der neuen Gesetzeslage angemessen sind. Verkompliziert wurde das Ganze durch Strafen, die sich aus Cannabis-Delikten und anderen Straftaten zusammensetzten.
Der formale Weg sah diesbezüglich vor, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes für jedes der 2.659 Verfahren ein entsprechender Antrag beim Gericht gestellt werden sollte. Diese Aufgabe teilten sich Polizei und Staatsanwaltschaft. In der Folge musste das Gericht den Verurteilten anhören und dann im Zweifel eine neue Strafe festsetzen. Wie viele der Verfahren tatsächlich noch einmal vor Gericht gelandet sind, kann das Ministerium nicht beantworten.
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In mindestens 940 Fällen wurde das Urteil angepasst
Doch müssen es mindestens 940 gewesen sein. Schließlich wurde in diesen Fällen eine Mitteilung an das Bundeszentralregister (BZR) herausgegeben. Auch wenn das Justizministerium keine Auskunft darüber geben kann, ob die Urteile in diesen Verfahren Bestand hatten oder nicht, muss davon ausgegangen werden, dass diese Urteile zugunsten der Verurteilten angepasst wurden.
Denn im BZR werden unter anderem die rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen. Sollte sich an diesen in der Folge etwas ändern, muss das auch im BZR angepasst werden. Hinsichtlich der 940 Verurteilungen bedeutet das: "In diesen Fällen kam es jedenfalls zu Änderungen im Schuldspruch oder der Strafe im Vergleich zur ursprünglichen Verurteilung", heißt es aus dem Justizministerium. Im Übrigen könnte sich die Zahl von 940 auch noch erhöhen. Noch nicht alle Entscheidungen der Gerichte sind im EDV-System des Justizministeriums erfasst.
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Die Herausforderungen, die der baden-württembergischen Justiz durch die Teillegalisierung entstanden sind, waren groß. So musste die Staatsanwaltschaft schon vor Inkrafttreten des Gesetzes sicherstellen, dass ab dem 1. April 2024 keine Freiheits- Jugend- oder Geldstrafen mehr vollstreckt werden, die dann keinen Bestand mehr hatten.
25.000 Fälle mussten "händisch" geprüft werden
Um die entsprechenden Verfahren überhaupt erst einmal ausfindig zu machen, konnten sich die Staatsanwaltschaften nur bedingt auf ihr EDV-System verlassen. Zwar wurden ihnen mit Hilfe eines automatisierten Suchlaufes alle Fälle angezeigt, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz darstellten. Das waren die 25.000. Es war aber nicht möglich, die Suche auf "Cannabis" zu spezifizieren. Daher mussten die 25.000 Verfahren "händisch" geprüft werden. Laut Angaben wurden andere Aufgaben und Verfahren zurückgestellt, auch Überstunden wurden aufgebaut.
Schätzung: Wohl mehr als tausend Tage Mehrarbeit für Staatsanwaltschaft
Aufbauend auf die staatsanwaltschaftliche Praxis schätzt das Justizministerium, dass die Staatsanwaltschaften pro Akte einen zeitlichen Mehraufwand von 15 bis 60 Minuten hatten. Bei 25.000 Verfahren bedeutet das einen Korridor von 6.250 bis 25.000 Stunden. Hochgerechnet auf Acht-Stunden-Arbeitstage wären das 781 bis 3.125 Arbeitstage, die als Mehrarbeit bei den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg angefallen sind. Hinzu kommt die Mehrarbeit an Gerichten und bei der Polizei für die keine Schätzungen vorliegen. Welche Kosten dem Steuerzahler dadurch entstanden sind, kann das Justizministerium nicht beziffern.
Angesichts dieser Mehrarbeit überrascht es kaum, dass die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) das Gesetz scharf kritisiert. "In der Praxis hat sich das Gesetz als massives Hindernis für die Strafverfolgung erwiesen", sagt sie auf SWR-Anfrage. Besonders stört sich Gentges an der Einschränkung der Ermittlungsmethoden. Durch das Gesetz werde die Handy-Überwachung von Verdächtigen beschränkt. Online-Durchsuchungen und die Erhebung von bestimmten Standortdaten sind laut Ministerium überhaupt nicht mehr zulässig.
Gentges würde Neuregelung des Cannabis-Gesetzes begrüßen
Gerade im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität seien die Ermittlungsbehörden aber auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen angewiesen, so die Justizministerin. Daher hatte Gentges schon früh auf eine Änderung des Cannabis-Gesetzes gedrängt. Im Herbst 2024 hatte die Justizministerkonferenz dann ihren Vorschlag angenommen, so dass das Bundesjustizministerium den Vorschlag nun prüft. An ihrer Haltung hat sich seitdem nichts geändert. Gentges würde eine Neuregelung des Gesetzes begrüßen.