Die Aufregung ist groß und sie kam prompt. Nachdem die Koalition aus CDU, CSU und SPD in Berlin mit ihren Reformplänen in den Bereichen Steuern, Gesundheit und Rente vorgestellt hat, steht viel Kritik im Raum. Besonders die geplanten Verschärfungen bei Krankschreibungen werfen viele Fragen auf. Was ist eigentlich geplant? Und wie genau soll die Umsetzung aussehen? Ein Überblick.
- Was ist geplant?
- Wie soll die Umsetzung konkret aussehen?
- Welche Regelungen gelten derzeit?
- Was passiert mit der telefonischen Krankschreibung?
- Welche Auswirkungen könnte die geplante Neuregelung haben?
- Gibt es wirklich so viele Krankmeldungen?
Was ist geplant?
Die Koalition will die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schon ab dem ersten Tag der Erkrankung einführen. Aktuell ist diese erst ab dem vierten Tag nötig. Dazu soll die unrichtige Ausstellung einer AU-Bescheinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft werden, heißt es im Beschlusspapier der Koalition. Im Gesetzbuch ist derzeit geregelt, dass das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Wie soll die Umsetzung konkret aussehen?
Noch handelt es sich beim Vorhaben um keine feste Regelung, sondern erst einmal um einen Reformplan. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte in Berlin, die Ausgestaltung stehe jetzt erst bevor. Dementsprechend vage sind derzeit auch die Informationen zur Umsetzung. "Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten", sagte Kanzler Merz am Donnerstag in der ARD-Sondersendung Brennpunkt. Gleichzeitig sei es den Betrieben überlassen, auch andere Regelungen zu vereinbaren.
Welche Regelungen gelten derzeit?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung derzeit, wie beschrieben, ab dem vierten Krankheitstag. Unternehmen können eine AU laut Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz jedoch auch heute schon ab dem ersten Tag verlangen. Ein Anlass oder eine Begründung sind dafür nicht notwendig. Manche Unternehmen vereinbaren die Krankschreibung ab dem ersten Tag direkt im Arbeitsvertrag. Und auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen kann die Krankmeldung entsprechend geregelt sein. Einige Arbeitnehmende betrifft die AU-Pflicht ab dem ersten Tag also schon jetzt. Wie groß dieser Anteil ist, ist jedoch schwer zu sagen.
Was passiert mit der telefonischen Krankschreibung?
Auch die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Seit Ende 2023 können sich Patientinnen und Patienten auch ohne die Hausarztpraxis besucht zu haben eine AU ausstellen lassen - vorausgesetzt, sie sind der Praxis bekannt und haben keine schweren Symptome. Bis zu fünf Tage lang kann man sich derzeit auf diese Weise krankschreiben lassen. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.
Allerdings werde die telefonische Krankschreibung in vielen Hausarztpraxen eher als ergänzendes Instrument genutzt, nicht als Regelfall für jede Arbeitsunfähigkeit, heißt es vom Hausärzteverband BW. Der weitaus größte Teil der Krankschreibungen entstehe weiterhin nach einem persönlichen Kontakt in der Praxis oder per Video.
Welche Auswirkungen könnte die geplante Neuregelung haben?
Der Hausärzteverband BW hält es für sehr wahrscheinlich, dass Termine am selben Tag durch die geplante Neuregelung schwieriger zu bekommen sein könnten. Wenn die telefonische Krankschreibung abgeschafft werde, zwinge man viele Menschen zum reinen Erscheinen in die Praxis - zusätzlich zu den Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen kommen müssten.
Auf die Kritik an der erschwerten Umsetzbarkeit für Patienten und Patientinnen sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius: "Das heißt nicht, dass man am ersten Tag zum Arzt gehen sollte." Ähnlich hatte sich zuvor Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geäußert. "Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben", sagte er in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". Wie man dann an die Bescheinigung kommen soll, ließ Merz ebenfalls unbeantwortet. Tatsächlich können Ärzte Krankmeldungen derzeit maximal drei Tage im Nachhinein ausstellen.
Gibt es wirklich so viele Krankmeldungen?
Ziel der Reform ist es laut dem Kanzler, den Krankenstand zu verringern. Doch gibt es wirklich so viele Krankmeldungen? Nach einer Analyse der DAK gemeinsam mit dem IGES Institut waren 2025 DAK-versicherte Beschäftigte im Durchschnitt 19,5 Kalendertage krankgeschrieben. Fehltage lassen sich im nationalen Vergleich nicht leicht nebeneinanderlegen, schreiben die Expertinnen des IGES Institut. Besser geeignet seien hier Befragungen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten über Selbstangaben. Das Institut schreibt hier: "Unterschiedliche nationale Systeme bei der Entgeltfortzahlung spielen bei der Erhebung keine Rolle, was eine bessere Vergleichbarkeit ermöglicht. Bei dieser Erhebung liegt Deutschland mit 3,6 Wochen pro Jahr nur im Mittelfeld. An der Spitze stehen Länder wie Norwegen mit knapp sechs Wochen oder Finnland und Spanien mit jeweils fünf Wochen krankheitsbedingter Abwesenheit."
Auch zur Wirkung der telefonischen Krankschreibung bestätigen die Zahlen den Reformwillen nicht. Einer Analyse der Barmer für das Jahr 2025 zufolge, ist die Bedeutung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sehr gering. "Aus Sicht der Hausärztinnen und Hausärzte und der Krankenkassen stellt die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, eine wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung und Entlastung der Praxen da", heißt es im Fazit.