Urteil nicht rechtskräftig

Nebenklage legt im Rulantica-Fall Revision ein

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Sechsjährigen beim Bad des Europa-Park ist vor gut einer Woche ein Urteil gefallen. Jetzt ist klar: Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

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Nachdem im sogenannten Rulantica-Prozess ein Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer Sechsjährigen verurteilt worden ist, hat die Nebenklage Revision eingelegt.

Nebenklage: Keine Chance verpassen

"Wir haben das aus fristwahrenden Gründen getan", so der Verteidiger der Familie des Kindes. Da nur eine Woche Zeit gewesen sei und die schriftliche Begründung für das Urteil nicht vorgelegen habe, sei die Revision notwendig gewesen, um keine Chance zu verpassen.

Vorwürfe gegen Beschäftigte

Vor gut einer Woche war ein 31-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im Prozess zugegeben, ein damals sechs Jahre altes Mädchen aus dem Spaßbad des Europa-Parks gelockt und missbraucht zu haben. Im Prozess waren auch Vorwürfe gegen das Bad-Personal geäußert worden.

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Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich über einen Strafrahmen verständigt. Nach der Revision der Nebenklage wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall und dem Urteil beschäftigen.

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Christine Veenstra
Bild von SWR-Redakteurin Christine Veenstra

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