Das Kind war Anfang März aus einem Skilift am Herzogenhorn bei Todtnau (Kreis Lörrach) gestürzt und hatte sich dabei mehrere Prellungen zugezogen. Jetzt hat das Amtsgericht Schönau einen Strafbefehl gegen einen Mitarbeiter der Herzogenhornbahn im Skigebiet Feldberg erlassen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen soll der Mann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung. Der Mann soll nicht bemerkt haben, dass das Kind nicht richtig auf den Sitz des Sessellifts aufgestiegen war.
Auf Hilferufe soll der Skilift-Mitarbeiter nicht reagiert haben
Die Schilderung der Ermittler klingt dramatisch. Danach hatte die 8-Jährige minutenlang außerhalb des Sesselliftes an der Hand einer Mitfahrerin gehangen. An einer beschneiten Stelle ohne Felsen musste die Frau das Mädchen dann erschöpft loslassen. Es stürzte aus acht Metern Höhe und verletzte sich dabei nicht unerheblich.
SWR Aktuell berichtete am 14. März über den Unfall am Herzogenhorn:
Die Notsituation sei für den Mitarbeiter der Bahn auf den Überwachungsmonitoren deutlich zu erkennen gewesen, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem Beschuldigten Unaufmerksamkeit vor. Auch Hilferufe habe der Mann nicht gehört. Der Sturz wäre zu verhindern gewesen, wenn die Bahn rechtzeitig abgeschaltet worden wäre, so die Ermittlungsbehörde.
Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichtes hat die Verteidigung des Mannes Einspruch eingelegt. Am 15. Januar soll darüber verhandelt werden.