Das Landgericht Freiburg urteilte am Dienstagnachmittag: Der 53-jährige Vater muss für 3 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis, sein 22-jähriger Sohn bekommt eine Freiheitsstrafe über 2 Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater etwas mehr als vier, für den Sohn etwas weniger als vier Jahre Gefängnis gefordert.
Freiburger Gericht: Vater für Beil-Attacke verantwortlich
Die beiden Männer hatten im Verlauf des Prozesses gestanden, am Abend des 20. Dezember 2024 in einem Imbiss im Freiburger Stadtteil Haslach einen Mann angegriffen zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater das Opfer mit einem Beil attackierte. Der Sohn hingegen war nach Einschätzung der Richter nicht bewaffnet.
Beil-Attacke: Eine Tat mit Vorgeschichte
Das Gericht ging auch davon aus, dass es eine Vorgeschichte gegeben habe - auch, wenn nicht sicher sei, inwieweit die Schilderungen der Angeklagten stimmten: Der Sohn hatte nach eigenen Aussagen am Tag zuvor ein Drogen-Geschäft abwickeln wollen und wurde dabei – wie er sagt – in einem Auto entführt. Der Fahrer sei statt in ein Drogen-Depot auf die Autobahn Richtung Karlsruhe gefahren. Am Steuer des Fahrzeugs: Das am Tag darauf angegriffene Opfer.
Auf der Fahrt sei der Angeklagte in Pausen immer wieder vom Fahrer geschlagen worden. Dieser habe ihm vorgeworfen, er würde die Polizei über Drogengeschäfte informieren. Nur durch einen Zufall sei er entkommen. Am Folgetag habe er das Auto des Mannes dann zufällig vor dem Imbiss gesehen. Gemeinsam mit seinem Vater sei er in das Geschäft gegangen, um das spätere Opfer zur Rede zu stellen. Danach eskalierte die Situation. Er habe niemanden töten wollen, beteuerte der Vater im Zuge der Hauptverhandlung.
Geschädigter schweigt im Prozess
Der Geschädigte schwieg zu den Vorwürfen, sitzt aber wegen Drogenhandels seit kurzem selbst im Gefängnis. Er kam mit Handschellen und Fußfesseln zur Verhandlung. Das Gericht glaubt, dass noch mindestens eine andere Person an dem Angriff beteiligt war, im Prozess gelang es aber nicht, weitere Beteiligte zu identifizieren. Für den Vater sei es das wichtigste, das sein Sohn nicht ins Gefängnis müsse, so sein Verteidiger. Trotzdem wollen die Angeklagten prüfen, ob sie in Revision gehen.