Das Strafgericht Basel-Land geht davon aus, dass der Ehemann seine Frau im Februar 2024 kaltblütig ermordet hat. Es verurteilte ihn deshalb am Mittwoch zu "lebenslänglich" und damit zur Höchststrafe.
Die Richter sind davon überzeugt, dass ein Krisengespräch des Ehepaares 2024 eskaliert ist. Nachdem der Mann seine Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, sei es ihm darum gegangen, diese Tat zu vertuschen. Denn bereits im Vorjahr war aktenkundig geworden, dass er seine Frau geschlagen hatte. Nach Ansicht des Gerichts befürchtete er, dass seine Frau sich von ihm trennen und die beiden gemeinsamen Kinder mitnehmen könnte.
Kränkung der narzisstischen Persönlichkeit
Seine Frau soll in den Monaten zuvor, so steht es in den Gerichtsakten, wiederholt zu ihm gesagt haben: "Du bist schwach. Du bist kein Mann." Dies habe er angesichs seiner narzisstischen Persönlichkeit als "Kränkung" empfunden. Als die Situation am 13. Februar 2024 eskalierte, soll er die damals 38-Jährige dann gewürgt und mit einem unbekannten Gegenstand erdrosselt haben.
Die Aussage des heute 44-jährigen Ehemannes, er sei von seiner Frau angegriffen worden und habe sie aus Notwehr getötet, hält das Gericht wegen rechtsmedizinischer Befunde für eine Lüge. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner mehr als dreistündigen Urteilsbegründung von einem "menschenverachtenden Nachtatverhalten".
Vater fand die zerstückelte Leiche seiner Tochter
Er bezog sich dabei darauf, dass der Mann die Leiche seiner Frau in der Waschküche des gemeinsamen Hauses zerstückelt hatte. Der Vater des Opfers fand die Leiche seiner Tochter wenige Stunden nach der Tat im Haus.
Der Verurteilte soll rund eine halbe Million Schweizer Franken Entschädigung zahlen - unter anderem an seine Schwiegereltern und an die beiden noch kleinen Kinder aus seiner Ehe. Über die mutterlosen Kinder sagte der Vorsitzende Richter: "Wir als Gericht werden sie nie vergessen und auch in unseren Herzen mitnehmen."
Mordfall machte auch im Ausland Schlagzeilen
Der Fall hatte auch deshalb über die Schweiz hinaus für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer mal Kandidatin beim Wettbewerb um die "Miss Schweiz" gewesen war. Unter anderem hatte die britische Boulevardzeitung "Daily Mail" darüber berichtet.
Das Urteil, das in seinem Strafmaß den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern entpricht, ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter rechnet damit, dass die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird.