Medikamente an Patienten getestet

Psychiatrie Münsterlingen: Pharmariese Novartis zahlt Millionen an Opfer

Der Basler Pharmakonzern Novartis beteiligt sich mit vier Millionen Franken an den Entschädigungszahlungen für die Opfer von Medikamenten-Tests. Es geht um Psychiatriepatienten im Thurgau.

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Stand

Von Autor/in Stefanie Baumann

Schweizer Pharmaunternehmen haben über Jahrzehnte Medikamente an Psychiatriepatienten im Thurgau getestet – ohne deren Zustimmung. Betroffene haben seit Anfang dieses Jahres Anspruch auf einen sogenannten Solidaritätsbeitrag von 25.000 Franken. Die Entschädigung zahlt der Kanton Thurgau. Er rechnet mit etwa 500 Anträgen, also Gesamtkosten von bis zu 12,5 Millionen Franken. Die Pharmaindustrie übernimmt einen Teil der Kosten.

"Anerkennung des geschehenen Leids"

Der Novartis-Konzern, der aus früheren Pharmaunternehmen hervorging und stellvertretend für die Pharmaindustrie der Schweiz auftritt, beteiligt sich mit bis zu vier Millionen an den Gesamtkosten. Eine entsprechende Vereinbarung hat der Thurgau mit Novartis ausgehandelt. Es sei eine "gemeinsame Lösung zur Anerkennung des geschehenen Leids", heißt es vom Regierungsrat.

Medikamentenversuche in Psychiatrie Münsterlingen

Es geht vor allem um die Psychiatrie Münsterlingen im Thurgau. Zwischen 1940 und 1980 wurden in der am Bodensee gelegenen Klinik nicht zugelassene Medikamente von Basler Pharmafirmen zu Testzwecken eingesetzt. Auf dem ehemaligen Spitalfriedhof erinnert mittlerweile eine Skulptur an die missbrauchten Patienten.

Ein Oberarzt in Münsterlingen probierte die Psychopharmaka versuchsweise an Patientinnen und Patienten aus - ohne deren Wissen. Darunter waren auch Kinder. Die Thurgauer Regierung hat die Fälle aufarbeiten lassen. Die Studie geht von mindestens drei Millionen Einzeldosen aus, die in Münsterlingen verabreicht wurden.

Anträge auf Entschädigung werden vom Staatsarchiv geprüft

Betroffene können seit 1. Januar den Solidaritätsbeitrag von 25.000 Franken beim Thurgauer Staatsarchiv beantragen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Verabreichung eines Testmedikaments aktenkundig ist. Der Antrag wird dann geprüft und sollte laut einem Sprecher des Kantons innerhalb weniger Wochen bearbeitet sein.

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