Das Urteil Mitte August war eine Überraschung: Freispruch im Prozess um einen Messerangriff mit drei Verletzten in der Konstanzer Innenstadt. Doch jetzt geht der Fall vor den Bundesgerichtshof. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben Revision eingelegt. Sie wollen den Angeklagten hinter Gittern sehen. Der Mann ist seit der Urteilsverkündung auf freiem Fuß.
Das Landgericht Konstanz hatte den 28-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Bei dem Messerangriff im Februar waren drei junge Männer durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Im Prozess ließ sich jedoch nach Auffassung des Gerichts das Tatgeschehen nicht eindeutig klären.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen Gefängnisstrafe
Die Staatsanwaltschaft ist laut einer Sprecherin des Landgerichts nicht einverstanden mit dem Freispruch. Sie hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert – wegen versuchter Tötung. Auch einer der beiden Nebenkläger hat Revision eingelegt, die Nebenklage wollte den Angeklagten für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis schicken. Nun müsse der Bundesgerichtshof das Urteil des Konstanzer Landgerichts auf formale Fehler prüfen, so die Gerichtssprecherin. Der Angeklagte bleibe auf freiem Fuß.
Richter sieht keine eindeutigen Beweise für versuchte Tötung
Der Beschuldigte saß knapp ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Es waren wohl Tränen der Erleichterung, die sich der 28-Jährige nach der Urteilsverkündung aus den Augen wischte. Dass der Freispruch auch Unverständnis auslösen werde, das sei ihm bewusst, so der Vorsitzende Richter. Schließlich waren bei dem nächtlichen Vorfall in der Konstanzer Fußgängerzone drei Menschen schwer verletzt worden. Was aber tatsächlich passiert sei, das habe sich im Prozess nicht klären lassen.
Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag gesagt, er könne sich an vieles in der Tatnacht nicht erinnern. Er habe an dem Abend viel Alkohol getrunken und Drogen genommen. Aber auch die jungen Männer und Frauen waren zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.
Für uns zählen im Prozess Fakten, wir spekulieren nicht.
Zu widersprüchlich seien die Aussagen aller Beteiligten gewesen, so der Richter. Objektive Beweise - wie Spuren oder Videoaufnahmen - habe es kaum gegeben. Deshalb gelte: Im Zweifel für den Angeklagten.
Streit eskalierte in der Konstanzer Altstadt
Fest stehe nur, es sei zu einem Streit gekommen, nachdem jemand eine der jungen Frauen angemacht habe. Dieser Streit eskalierte, erst verbal, dann kamen Faustschläge hinzu, schließlich die Messerstiche durch den Angeklagten. Es gelte jedoch der Grundsatz der Notwehr, so der Richter. Ein Opfer erlitt eine tiefe Halswunde. Ein anderer wurde am Bauch getroffen, sodass die Lunge verletzt wurde. Ein dritter Mann wurde am Rücken verletzt.