Einzelne Restaurants tricksen bei der Abrechnung

Abschaffung der Bonpflicht: Hilfe für schwächelnde Gastronomie - aber auch für Steuerbetrüger?

Die Gastronomie in BW verbucht weniger Umsatz, doch die Kosten steigen. Entlastung könnte die Abschaffung der Bonpflicht bringen - die könnte aber auch Steuerbetrug erleichtern.

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Von Autor/in Lorenz Zeck

Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Bonpflicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Weniger Bürokratie könnte der strauchelnden Gastronomie in Baden-Württemberg helfen - aber auch Betrieben, die sich mit Steuertricks um Abgaben drücken. Auch für Restaurantgäste könnte der Plan Folgen haben.

Wie geht es der Gastronomie in Baden-Württemberg?

Laut Daniel Ohl vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg geht es der Gastronomie in Baden-Württemberg schlecht. Der Umsatz sei im laufenden Jahr inflationsbereinigt um 5,5 Prozent gesunken, schon 2024 waren es minus 5,6 Prozent. Betriebe litten massiv unter gestiegenen Kosten und der Anhebung der Mehrwertsteuer in der Gastro von 7 auf 19 Prozent, so Ohl.

Diese Steuer möchte die Bundesregierung ab 2026 wieder auf sieben Prozent senken. Auch die Abschaffung der Bonpflicht ist im Koalitionsvertrag verankert. Daniel Ohl begrüßt diese Maßnahme als "einen sinnvollen Beitrag zur Entbürokratisierung".

Florian Köbler ist Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG). Er sagt, "in bargeldintensiven Branchen wie der Gastronomie entgehen dem Staat rund 20 Milliarden Euro jährlich". Steuerexperte Thomas Eigenthaler sprach im SWR-Interview von 15 Milliarden Euro pro Jahr. Für Baden-Württemberg gibt es keine belastbaren Zahlen.

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Im Juni recherchierte der SWR in der Fernsehsendung "Zur Sache Baden-Württemberg" verdeckt zu fehlenden Schlussrechnungen in der Gastronomie. Dazu ging das SWR-Team zwölf Hinweisen in ganz Baden-Württemberg nach. In allen Restaurants wurden nur auf ausdrückliche Nachfrage vollständige Rechnungen herausgegeben. In vier Lokalen wurden verdächtige Zwischenrechnungen ausgestellt. Ein Betrieb arbeitet sogar mit zwei Kassensystemen, was ein Hinweis auf doppelte Buchführung sein könnte.

Steuertricks bei Restaurantbesuchen

Wer in Restaurants mit Karte zahlt, dessen Geld wird sofort über das Kassensystem steuerrechtlich erfasst. Wer bar zahlt, sollte genau auf den Bon achten, den er dann bekommt. Steht dort "Zwischenrechnung" besteht der Verdacht, dass das Geld nicht verbucht wurde. Werden die Bons abgeschafft, könnte der Gast künftig nicht mehr nachvollziehen, ob seine Rechnung ordentlich verbucht wird.

Kassenbon-Lotterie gegen Steuerbetrug?

"Die Bonpflicht hat sich bewährt: Manipulationen sind seitdem deutlich riskanter", sagt Köbler von der DSTG. Er empfiehlt aber das System aus Italien oder Portugal: Dort funktionieren Kassenbons gleichzeitig als Glücklose, der Staat verlost Prämien unter Kunden und Betrieben. Das soll als Anreiz für eine ordentliche Dokumentation dienen. Ein elektronischer Beleg würde für Köbler aber auch reichen.

Kartenzahlung ist laut Köbler ein anderer "zentraler Hebel gegen Steuerhinterziehung". Auch die "flächendeckende Registrierkassenpflicht" ist für ihn ein effektives Mittel. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll diese ab 2027 eingeführt werden.

Wettbewerbsvorteil Steuerbetrug

Laut Hans-Peter Hoffmann, dem Amtsleiter des Finanzamts Stuttgart II, können ungewöhnliche Kassenbons als Hinweis dienen. Er betont, dass es auch für einen unfairen Wettbewerbsvorteil sorgt, wenn einzelne Restaurants nicht ordentlich versteuern. Sie könnten dadurch zum Beispiel Speisen günstiger anbieten und so Gäste gewinnen.

Auch Hoffmann setzt dabei auf die elektronische Dokumentationspflicht. Denn es gebe Systeme, die selbst bei Kartenzahlung eine doppelte Buchführung machen könnten. Dahinter stecke aber ein größerer Aufwand und mehr kriminelle Energie.

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Lorenz Zeck
SWR-Redakteur Lorenz Zeck

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