Im Prozess um eine brutale Entführung und Misshandlung in Künzelsau (Hohenlohekreis) hat das Landgericht Heilbronn den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Fall hatte im Sommer 2025 nicht nur im Hohenlohekreis für Aufsehen gesorgt: Der 29-Jährige soll seine Ex-Freundin misshandelt, entführt und halbnackt durch die Innenstadt von Künzelsau gezerrt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert. Dem folgte das Gericht allerdings nicht. Der Mann wurde wegen Geiselnahme und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Auch seine Vorstrafen hatten Einfluss auf die Höhe der Strafe.
Ex-Freundin in Künzelsau fast zu Tode geprügelt
Zum Prozessbeginn legte der Mann ein Geständnis ab. Er räumte ein, seine Ex-Freundin über Monate hinweg immer wieder misshandelt zu haben. Auch die Tat im Juni 2025 bestätigte er. Als Gründe für sein Verhalten nannte der Angeklagte Eifersucht, Aggressionsprobleme und Drogenkonsum.
Den Vorwurf, er habe die Frau töten wollen, wies der Angeklagte schon zu Prozessbeginn zurück. Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Nach ihrer Einschätzung habe der Mann den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen.
29-Jähriger räumt zu Prozessbeginn fast alles ein Ex-Freundin schwer verletzt durch Künzelsau gezerrt: Angeklagter legt Geständnis ab
Ein 29-Jähriger soll seine Ex-Freundin nicht nur misshandelt, sondern auch entführt haben. Ihm wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Vor Gericht gab er fast alles zu.
Der Mann soll aus Wut und Eifersucht über das Ende der Beziehung auf seine ehemalige Partnerin losgegangen sein. Er soll sie bis auf den Slip entkleidet und so durch die Künzelsauer Innenstadt geschleift. Später soll er sie so lange gewürgt haben, bis sie bewusstlos wurde. Die Frau konnte sich schließlich aus der Gewalt ihres Ex-Partners befreien und flüchtete.
Zum Prozess aus der Haft: 29-Jähriger mehrfach vorbestraft
Die Beziehung soll bereits zuvor von Gewalt geprägt gewesen sein: Der 29-Jährige soll seine Partnerin wiederholt geschlagen haben - unter anderem auch mit einer Stabtaschenlampe. Die Situation eskalierte, als die Frau sich im Juni 2025 in ein Frauenhaus flüchtete. Dort spürte sie der Mann auf und verschleppte sie aus dem Außenbereich des Gebäudes.
Kein versuchter Mord: Gericht sieht keine ausreichenden Beweise
Für den Vorwurf des versuchten Mordes fehlten dem Gericht zufolge allerdings stichhaltige Beweise. Gerade für Tritte gegen den Kopf oder das Würgen hätten demnach keine ausreichenden Verletzungsmuster vorgelegen. Nach der Entführung seien die beiden die ganze Nacht durch die Stadt geirrt. Auch das spreche gegen die Absicht des Mannes, er hätte die Frau töten wollen.
Und auch die Frage, ob der Angeklagte dann hätte erkennen müssen, dass die Frau lebensgefährlich verletzt war, wurde mit Nein beantwortet. Selbst die Notärztin, die das Opfer untersucht hatte, habe das nicht direkt erkannt, hieß es weiter.
Vorstrafen führen zu längerer Haft
Der 29-Jährige ist unter anderem wegen häuslicher Gewalt bereits mehrfach vorbestraft. Zum Prozess wurde er aus der Haft vorgeführt. Dort sitzt er derzeit wegen eines anderen Delikts ein. Während seiner Haft habe er einen Drogenentzug gemacht, heißt es. Das Geständnis hat sich zwar strafmildernd ausgewirkt. Dass der Mann aber schon vorbestraft ist - vor allem wegen häuslicher Gewalt - hat jetzt wiederum zu einer längeren Haftstrafe geführt.