Der Discounter Lidl aus Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) kooperiert mit der Krankenversicherung AOK PLUS in Sachsen und Thüringen. Nach eigenen Angaben ist das Ziel, bewusste Ernährung und Bewegung der Kundschaft zu fördern. Handelsprofessor Stephan Rüschen von der Dualen Hochschule (DHBW) Heilbronn kritisiert allerdings den Datenaustausch, der dafür nötig ist.
Das Prinzip ist einfach: AOK-Versicherte in Sachsen und Thüringen können mit der App der Versicherung Gesundheitschallenges absolvieren. Dafür gibt es dann einen digitalen Coupon, der in die Lidl App übertragen und im Laden eingelöst werden kann.
Lidl und AOK kooperieren: Auf dem Weg zum "Gläsernen Kunden"?
Zwar glaubt Rüschen der Aussage, dass Lidl keinen Zugriff auf persönliche Angaben der Versicherten bekomme. Die Aktion scheint trotzdem einen faden Beigeschmack zu hinterlassen: "Es geht […] schon immer mehr Richtung 'Gläserner Kunde'", so die Kritik des Professors. Denn so weiß auch Lidl, wer aus der eigenen Kundschaft besonders gesundheitsbewusst ist.
Es sei auch die Frage für welche Kundinnen und Kunden sich die Aktion lohnt. Wer ohnehin gesund lebe und sich regelmäßig bewege, brauche diese AOK-Challenges vielleicht gar nicht, so der Professor. Diese Menschen würden quasi indirekt bestraft, indem sie für ihr eigentlich gesundes Leben keine solchen Rabatte bekämen. Trotzdem betont Rüschen im Gespräch mit dem SWR immer wieder: Gesundes Verhalten zu belohnen, sei erst einmal etwas Gutes. Die Frage sei eben, wie das gemacht wird.
Schon in der Vergangenheit kritisierte die Verbraucherzentrale, dass Kunden möglicherweise mit ihren Daten zahlen:
Bezahlen Kunden mit ihren Einkaufsdaten? Wirklich "kostenlos"? Verbraucherschützer ziehen wegen Lidl-Plus-App vor BGH
Der Rechtsstreit um die Lidl-Plus-App geht weiter. Verbraucherschützer ziehen vor den Bundesgerichtshof. Sie beklagen, die App sei nicht kostenlos: Nutzer zahlten mit ihren Daten.
Verbraucherzentrale BW kritisiert Intransparenz
Neben dem Handelsprofessor übt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) Kritik. Denn die Coupons kann man nicht für jedes beliebige Produkt im Sortiment einlösen. Das geht nur bei "gesundheitsbewussten Produkten", wie es in einer entsprechenden Mitteilung des Unternehmens heißt. Auch hier bleibt die Frage offen, welche Produkte das genau sind.
Die VZBW sieht daher vor allem das Problem, dass die Kundschaft dazu gedrängt werden könnte, zum Beispiel ganz bestimmte Vollkorn- oder Eiweißprodukte zu kaufen. Hier gehe es schlichtweg um Transparenz, heißt es weiter.