Weiterhin keine pauschale Regelung für BW geplant

Schutz vor Vogelgrippe: Stallpflicht im Stadt- und Landkreis Heilbronn

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe gilt im Stadt- und Landkreis Heilbronn nun eine Stallpflicht. Landesweit ist keine einheitliche Regelung angedacht.

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Von Autor/in Luca Bauer

Im Stadt- und Landkreis Heilbronn gilt für Geflügel ab Mittwoch eine Aufstallpflicht. Das hat das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitgeteilt. Grund dafür sind zwei verendete Wildvögel in Bad-Rappenau (Kreis Heilbronn) und am Breitenauer See bei Obersulm (Kreis Heilbronn), die positiv auf das Vogelgrippevirus getestet wurden. Eine Stallpflicht für ganz Baden-Württemberg wird es weiterhin nicht geben. Bislang gibt es eine Stallpflicht nur im Alb-Donau-Kreis und in Teilen des Ortenaukreises.

Einschränkungen für Halter im Stadt- und Landkreis Heilbronn

Damit müssen Geflügelhalterinnen und -halter im Stadt- und Landkreis Heilbronn ihre Tiere nun so unterbringen, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist, zum Beispiel in geschlossenen Ställen oder durch Überdachung der Ausläufe. Ziel ist, eine weitere Einschleppung und Verbreitung des Virus zu verhindern.

Agrarminister Peter Hauk (CDU) ruft gleichzeitig dazu auf, jetzt Ruhe zu bewahren, gleichzeitig aber auch aufmerksam zu bleiben und besonnen zu reagieren. Damit sei Baden-Württemberg auch in den vergangenen Jahren immer gut gefahren. Die Tiere einfach mal einzusperren helfe nicht, denn es bedeute für sie ein hohes Maß an Stress und sei eine große Belastung, so Hauk weiter. Baden-Württemberg sei ganz am Anfang des Geschehens.

Wir beobachten das Geschehen sehr genau und entscheiden risikoorientiert.

Gemischte Reaktionen im Stadt- und Landkreis Heilbronn

Die Stallpflicht ist laut Landratsamt bis zum 15. Januar angesetzt. Im Kreis Heilbronn reagieren einige Geflügelhalter überrascht auf die jetzt angekündigte Stallpflicht, können sie aber nachvollziehen. Rüdiger Stahl vom Hofgut Stahl in Gundelsheim (Kreis Heilbronn) sagte gegenüber dem SWR, dass er bitter enttäuscht sei, weil er die Hoffnung hatte, an einer Stallpflicht vorbeizukommen. Da das Risiko aber zu hoch sei, wäre die Regelung in Ordnung. Für seine 120 Gänse sei der Umzug in den Stall aber eine Stresssituation.

Vom Kleintierzuchtverein in Heilbronn-Horkheim heißt es, es sei zwar schlimm für die Tiere, aber noch schlimmer wäre es, wenn das Virus in ihrer Region ausbricht. Doch nicht alle wollen mitmachen: Ein Hof aus Abstatt (Kreis Heilbronn) will sich weigern, die Tiere einzusperren. Das sei nicht artgerecht, heißt es auf SWR-Anfrage.

Landesweite Stallpflicht gefordert

Hauk mahnt nun besonders auf Sauberkeit und Schutzmaßnahmen zu achten, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Die Vogelgrippe könne sich noch bis ins Frühjahr ziehen. Landesweit fordern dagegen viele Landwirte eine einheitliche Stallpflicht, um ihr Geflügel zu schützen.

Georg Heitlinger, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbands, der selbst einen Geflügelhof in Eppingen (Kreis Heilbronn) hat, sprach zuletzt gegenüber dem SWR von "laxen Maßnahmen". Der Verband sehe es als grob fahrlässig, dass es kein landesweites Aufstallgebot gibt. Mit solch einer Regelung könnten Betriebe mit eigentlich frei laufenden Hühnern ihre Eier trotzdem als Freilandeier verkaufen, obwohl sie im Stall sind.

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