Im Fall um eine 29-Jährige aus Heilbronn, die in Schweden ermordet wurde, darf der Tatverdächtige ausgeliefert werden. Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, die Frau im gemeinsamen Urlaub umgebracht zu haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe begründet die Entscheidung damit, dass der Tatort und auch der spätere Fundort der Leiche beide in Schweden lägen.
Schweden stimmt Rückführung bei Verurteilung zu
Außerdem hätte Schweden zugesichert, dem Wunsch des Tatverdächtigen nachzukommen, ihn bei einer Verurteilung nach Deutschland zurückzuführen. Seine mögliche Strafe könnte er dann so in seinem Heimatland Deutschland verbüßen.
Die 29-Jährige wurde im Juli von ihrer Mutter als vermisst gemeldet. Zuvor war sie mit ihrem 33-jährigen Lebensgefährt dorthin in den Urlaub gefahren. Am 7. August wurde die Leiche der Frau im schwedischen Kalmar gefunden. Weil es Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gab, leitete die schwedische Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen eines Tötungsdelikts ein.
Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft steht noch aus
Der jetzt tatverdächtige Mann wurde daraufhin an seinem Wohnort im Kreis Karlsruhe festgenommen. Schweden hatte sich seitdem um die Auslieferung bemüht. Er selbst widersprach dem, weshalb jetzt das OLG Karlsruhe entscheiden musste. Jetzt fehlt noch die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft. Dann könnte der Mann innerhalb von höchstens zehn Tagen ausgeliefert werden.