Vergangene Woche haben Unbekannte in der Nähe des Erlebnisparks Tripsdrill in Cleebronn (Kreis Heilbronn) ein herzförmiges Schild mit einem Storch in der Mitte gestohlen. Der Park hat das besondere Schild angebracht: Es soll Autofahrerinnen und Autofahrer vor Störchen warnen und somit die Tiere schützen. Das abgeflexte Blech ist zwar mittlerweile wieder aufgetaucht, dennoch, bis das Schild wieder steht, kann es noch dauern. Denn es kann nicht wie sonst einfach wieder angeschraubt werden, teilte der Park mit.
Diebesgut als Nachwuchs-Gruß?
Im Netz wird derweil fleißig über die Gründe für den Diebstahl spekuliert. Mehrfach wird vermutet, dass das Schild als Aufmerksamkeit für anstehenden Nachwuchs gedacht ist. Eine Nutzerin empfiehlt der Polizei: "Am besten in Gärten werdender Eltern schauen".
Andere Nutzerinnen und Nutzer legen dem Freizeitpark Tripsdrill nahe, das Schild in Originalgröße als Andenken zu verkaufen, um derartigen Diebstählen vorzubeugen. So heißt es zum Beispiel: "Wenn das Schild so beliebt ist, auf eine andere Weise anbieten" oder "warum nicht aus der Not eine Tugend machen?".
Genau das hat sich nun auch der Park gedacht, der schon länger um die Beliebtheit des Motivs weiß. Aus diesem Grund werden dort bereits Kühlschrankmagneten und 20 Zentimeter große Blechschilder in Form und Design des Warnschilds verkauft. Da auch das den jüngsten Diebstahl nicht verhindert hat, überlegt der Park nun, das Schild in Zukunft auch in Originalgröße anzubieten.
Freizeitpark Tripsdrill hat keine Schilder mehr auf Vorrat
Die Diebe hatten vergangene Woche das ganze Schild samt Stange abgeflext. Es war der fünfte Diebstahl in elf Jahren. Der Park hatte deshalb bereits mehrere auf Vorrat gekauft. Das nun entwendete war aber das letzte verfügbare Schild, das gleichzeitig besonders gesichert war, heißt es. Ein Mann hatte es später bei Gartenarbeiten am Rande seines Grundstücks in Talheim (Kreis Heilbronn) entdeckt. Die Belohnung für den ehrlichen Finder: ein Jahres-Pass vom Freizeitpark.
Das Schild ist kein offizielles Verkehrszeichen. Die Polizei geht daher von Sachbeschädigung und Diebstahl aus. Auf einfachen Diebstahl stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe. Hinzu kommen die Instandsetzungskosten. Wer allerdings als Täter oder Täterin für den Klau in Frage kommt, wird wohl ungeklärt bleiben: Der Park hatte keine Anzeige erstattet, deshalb gibt es auch keine Ermittlungen der Polizei.