Der "Wollhaus-Raser" kann abgeschoben werden. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag. Der junge Mann hatte gegen die Ausweisungsverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart geklagt. Das Gericht wies diese Klage jetzt ab. Demnach ist nicht sicher, dass von dem heute 23-Jährigen keine Gefahr mehr ausgeht.
"Wollhaus-Raser" gibt sich reumütig, aber das reicht nicht
Der Mann hatte versucht das Gericht zu überzeugen, dass er sich geändert hat. Doch das war anderer Ansicht. Zwar mache er eine Therapie, die laufe aber noch, so die Urteilsbegründung. Der Mann hatte sich zuvor reumütig gegeben. Er könne sich nicht verzeihen, was im Februar 2023 passiert sei, so der Kläger am Dienstag in Stuttgart. Doch auch davon ließ sich das Gericht nicht überzeugen.
Auch das Argument, er sei in Deutschland verwurzelt, hier geboren und aufgewachsen und könne deshalb in der Türkei nur schwer Fuß fassen, lehnte das Gericht ab.
Abschiebung droht nach Hälfte der Strafe
Im November 2025 hatte das Land Baden-Württemberg beschlossen, den unter anderem wegen Mordes verurteilten Mann abzuschieben. Er hatte dagegen geklagt. Mit dem Urteil droht ihm die Abschiebung, sobald er die Hälfte seiner Haft abgesessen hat. Mit der Abschiebung dürfte er für acht Jahre auch nicht mehr nach Deutschland oder in die EU einreisen, so das Urteil weiter. Sein Anwalt hat allerdings bereits am Dienstag kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt, gegen das jetzige Urteil in Berufung gehen zu wollen.
Abschiebung droht: Mit 100 Kilometern pro Stunde durch 40er-Zone gerast
2023 war der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft in der Heilbronner Wollhausstraße in das Auto einer Familie gekracht. Der Vater starb noch an der Unfallstelle. Die Mutter wurde schwer, zwei Kinder leicht verletzt. Zur Tatzeit war der Verurteilte mit rund 100 Kilometern pro Stunde unterwegs, statt der erlaubten 40.
Er wurde wegen Mordes zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sprach ihn zudem des dreifachen versuchten Mordes schuldig. Den Führerschein musste er außerdem abgeben. Der Bundesgerichtshof bestätigte später das Urteil und wies die Revision als "offensichtlich unbegründet" zurück.
Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht
Das Gericht sah bei der Verurteilung das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige wurde vom Heilbronner Landgericht für seinen Prozess als Heranwachsender eingestuft, er sei bei der Tat im Februar 2023 geistig nicht erwachsen genug gewesen. Wäre er nach Strafrecht für Erwachsene verurteilt worden, hätte ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe gedroht.