Eine Polizeiaktion in Heilbronn verlief am Freitagvormittag anders als geplant. Weil die Besitzer laut Polizei wiederholt wegen gefährlicher Fahrweise aufgefallen waren, sollten zwei Autos beschlagnahmt werden. Laut eines Behördensprechers liefen die Maßnahmen allerdings "aus dem Ruder", da sich der Mann und ein Familienangehöriger weigerten, die Autos freiwillig herauszugeben. Bei den von der Behörde ins Visier geratenen Männern soll es sich laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) um Familienangehörige des sogenannten "Wollhausrasers" handeln.
Autobesitzer wiederholt durch gefährliche Fahrweise aufgefallen
"Es kam zu massiven Widerstandshandlungen" vor Ort, erklärte ein Polizeisprecher auf SWR-Anfrage. Mehrere Beamte seien von den beiden 28- und 25-Jährigen sowie weiteren Männern aus dem familiären Umfeld tätlich angegriffen worden. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt, zwei Menschen festgenommen. Dennoch wurden die beiden hochmotorisierten Autos beschlagnahmt.
Der 28-Jährigen soll der Cousin des "Wollhausrasers" sein, das bestätigte auch einer der beteiligten Männer vor Ort selbst dem SWR. Der "Wollhausraser" verursachte vor drei Jahren einen tödlichen Unfall, als er mit 100 Kilometern pro Stunde durch die Heilbronner Wollhausstraße fuhr.
Durch Industriegebiet gerast
Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde ein Auto des 28-Jährigen beschlagnahmt, weil er wiederholt auffällig wurde, heißt es - zuletzt im Dezember 2025. In einem Heilbronner Industriegebiet soll er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und so andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und sie unter anderem durch riskantes Überholen genötigt haben. Anschließend habe er sein Verhalten in sozialen Medien zur Schau gestellt und die Polizei öffentlich verspottet, so der Sprecher weiter. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Auch das beschlagnahmte Auto des 25-Jährigen war in den vergangenen Monaten negativ aufgefallen.
"Wir fahren eine Nulltoleranzstrategie gegen gefährliche, unbelehrbare, Grenzen überschreitende Raser bis hin zur polizeirechtlichen Beschlagnahme deren Fahrzeuge."