Was beim Pfand wirklich gilt

Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt: Darf man die Tasse behalten?

Viele nehmen die Glühwein-Tasse auf dem Weihnachtsmarkt mit nach Hause. Das ist eigentlich illegal. Auf dem Weihnachtsmarkt wird es erlaubt. Wieso, erklärt ein Rechtsexperte.

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Von Autor/in Levin Horst

Glühwein-Tassen sind auf Weihnachtsmärkten besonders beliebt: Sie sind hübsch, individuell gestaltet und wechseln meist jedes Jahr das Design. Da ist es kaum verwunderlich, dass die ein oder andere Tasse von Weihnachtsmärkten im Land schnell als kleines Souvenir in der Tasche verschwindet. Eigentlich ist das nicht erlaubt - auf den Märkten wird das aber locker gesehen. Was sagen ein Rechtsexperte, Schausteller und die Veranstalter der Märkte in Baden-Württemberg dazu?

"Verschwinden" immer mehr Tassen?

Auf dem Mannheimer Weihnachtsmarkt am Wasserturm gibt es sogenannte "Umlauftassen" ohne Datum für drei Euro Pfand. Der Preis gleiche in der Regel den Verlust bereits aus, so eine Sprecherin der Mannheimer Weihnachtsmarkt GmbH. Die Sammeltassen mit Datum werden extra und ein wenig teurer verkauft. Einen Anstieg an nicht-zurückgegebenen Tassen habe die Mannheimer Weihnachtsmarkt GmbH nicht beobachtet.

Anders sieht es auf dem anderen Mannheimer Weihnachtsmarkt - dem besonderen Markt auf den Kapuzinerplanken - aus. Einer der vier dortigen Standbetreiber gibt Tassen mit Jahreszahl aus. Diese werden laut Tourismusabteilung immer weniger zurückgegeben. Insgesamt würden jährlich rund 2.400 Tassen mitgenommen.

Auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt mit seinen rund 250 Ständen werden pro Weihnachtsmarkt deutlich mehr Tassen nicht zurückgegeben. 50.000 Tassen werden hier jährlich mitgenommen, Tendenz steigend, wie Stefanie Hirrle, Unternehmenssprecherin von in.Stuttgart, dem SWR mitteilte: "Viele Besucher:innen entscheiden sich dafür, diese mit nach Hause zu nehmen". Auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt sei das erlaubt, "in diesem Fall gilt das Pfand als Kaufpreis", so Hirrle.

Rechtsexperte: Mitnahme von Glühwein-Tassen ist Unterschlagung

Wenn ein Kunde die Tasse kauft, darf er sie natürlich behalten. Wird hingegen ein Pfand vereinbart, muss der Becher zurückgegeben werden, erklärt Robin Mai aus der ARD-Rechtsredaktion - denn rechtlich bleibt der Verkäufer Eigentümer.

Wer dann trotzdem die Tasse behält, begeht eine Unterschlagung. In der Regel verfolgen Polizei und Staatsanwaltschaft die Angelegenheit aber nur, wenn rechtzeitig Strafantrag gestellt wird. Diebstahl ist es nicht. Denn die Tasse wurde freiwillig abgegeben - nämlich zu dem Zeitpunkt, als der Kunde sein Getränk erhalten hat.

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Weihnachtsmärkte in BW: "Pfand gleicht Verlust aus"

Rechtlich wird gegen die Kunden in der Regel nicht vorgegangen. Ganz im Gegenteil: Die Mitnahme der Tassen wird von den Veranstaltern toleriert. "Wer den Pfandbetrag nicht zurückverlangen möchte, kann die Tasse selbstverständlich behalten", sagt Simone Huber von der Messe Ulm, die auch den Weihnachtsmarkt in der Stadt organisiert. Das sei auf vielen Märkten üblich und werde von den Gästen so verstanden.

Viele Besucherinnen und Besucher entscheiden sich dafür, die Glühwein-Tassen mit nach Hause zu nehmen. Das ist erlaubt, in diesem Fall gilt das Pfand als Kaufpreis.

Auch auf dem Weihnachtsmarkt in Mannheim ist man sich einig: Das Pfand gleiche den Verlust durch nicht zurückgegebene Tassen aus, so Sylvie Brackenhofer von der Pressestelle.

Schausteller reagieren gemischt auf den Tassenschwund

Nico Metz, Betreiber des Glühweinstands "Engelsbrunnen" auf dem Mannheimer Weihnachtsmarkt, verwendet nicht die Umlauftassen des Veranstalters, sondern seine eigenen. Auf die hochwertigen Gläser verlangt der Gastronom drei Euro mehr als das Pfand auf die Umlauftassen. Der Effekt zeigt sich: "Seit wir vor zwei Jahren das Pfand von 2 auf 5 Euro erhöht haben, hat sich der Schwund um 80 bis 85 Prozent reduziert."

Hans Becker, Betreiber der Weihnachtsvinothek auf dem Weihnachtsmarkt in Kaiserslautern, sieht den Tassenschwund kritisch: Wenn Besucher die Glühwein-Tassen behalten, ist das für ihn "Diebstahl". Auch wenn das juristisch nicht ganz zutrifft. "Das sind unsere", sagt Becker. Einen Strafantrag gegen seine Kunden stelle er jedoch nicht. Es seien genug Tassen und Gläser da.

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