Nach tödlichem Streit zwischen Kindern in Stuttgart

Kriminalität bei Kindern: BW-Justizministerin fordert Untersuchung der Strafmündigkeit

Erst ab 14 Jahren können Kinder in Deutschland für Straftaten belangt werden. Nach einem tödlichen Streit in Stuttgart will BW-Justizministerin Gentges die Altersgrenze prüfen. 

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Von Autor/in Silas Schwab

Vergangenen Freitag soll ein 13-Jähriger im Streit einen 12-Jährigen gegen eine fahrende Stadtbahn gestoßen haben - die Auseinandersetzung endete tödlich. Nun will die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) die Strafmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren prüfen lassen. "Ich tue mich echt schwer damit, nur zuzugucken, wie die unter 14-Jährigen unserem Zugriff völlig entzogen sind", so Gentges.

Ministerin hält Altersgrenze für nicht zeitgemäß

Die Landesjustizministerin appelliert an Bund und Länder, die Strafmündigkeit wissenschaftlich zu prüfen. "Wir müssen eine Grundlage haben, um einschätzen zu können, ob das Strafmündigkeitsalter korrigiert werden muss", sagt Gentges dem SWR.

Sie sei der Überzeugung, dass der Staat stärker eingreifen müsse. Es sei naiv zu glauben, dass jemand, der mit zehn oder zwölf Jahren schwere Gewaltstraftaten begeht, dieses Verhalten mit 14 Jahren ablege. "Eher besteht die Gefahr, dass sich dieses Verhalten verfestigt", so die Ministerin.

Wir müssen überlegen, ob schon für jüngere Menschen eine qualifizierte staatliche Ansprache auch gegen den Willen der Eltern ermöglicht wird.

Initiative zur Untersuchung der Altersgrenze bereits 2024 gescheitert

Schon 2023 hatte Gentges eine Untersuchung der Altersgrenze gefordert und im vergangenen Jahr dafür Unterstützung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bekommen. Damals verwies Gentges in einem Brief an die anderen Landesminister auf den Fall der 12-jährigen Luise aus Nordrhein-Westfalen, die von Gleichaltrigen getötet worden war. Gentges' Initiative scheiterte an den Justizministerinnen und Justizministern der Länder.

Bisher kann die Justiz unter 14-Jährige nicht zur Verantwortung ziehen. Außerdem darf die Staatsanwaltschaft gegen Strafunmündige nicht ermitteln. Das Jugendamt kann jedoch eingeschaltet werden, um beispielsweise ein Kind aus seiner Familie zu nehmen. Über eine Gesetzesänderung müsste der Bund entscheiden.

Auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) fordert eine Untersuchung der Altersgrenze. "Ein 14-Jähriger heute ist ein anderer, als ein 14-Jähriger vor einhundert Jahren", so Strobl. Laut dem Minister braucht es daher eine wissenschaftliche Studie, die Erkenntnisse zur altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit von Kindern bringt. Eine solche Studie gebe "für heute und morgen Antwort auf die Frage, ab welchem Alter sich jemand der Folgen seines Tuns und Lassens so bewusst ist, dass er dafür die strafrechtliche Verantwortung übernehmen muss", erklärte Strobl.

12-Jähriger nach Streit von Stadtbahn erfasst und getötet

Auslöser des erneuten Vorstoßes der Justizministerin ist ein tödlicher Streit von zwei Jungen an einer Stuttgarter Straßenbahnhaltestelle. Am Freitag soll ein 13-Jähriger einen 12-Jährigen nach einem Streit gegen eine einfahrende Stadtbahn gestoßen haben - das Kind starb. Der 13-Jährige sei dem Jugendamt überstellt worden, hatten Staatsanwaltschaft und die Polizei mitgeteilt.

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