Eine besondere Fledermausart beschäftigte am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Karlsruhe: das Große Mausohr. Das Tier ist graubraun und rund 20 bis 40 Gramm schwer. Und es hat, wie der Name sagt, lange und breite Ohren.
Streitfall Schloss Gondelsheim vor Gericht in Karlsruhe
Seit den frühen 1980er-Jahren lebt eine Kolonie der Fledermausart in einer sogenannten Wochenstube auf dem Dachboden des Schlosses in Gondelsheim (Landkreis Karlsruhe). Während die Behörden Schutzmaßnahmen umgesetzt haben möchten, klagt die Schlossherrin auf eine Entschädigung wegen zu viel Kot der Tiere. Auf eine Entscheidung müssen alle Beteiligten allerdings noch warten. Denn der Prozess wurde am Donnerstag vertagt.
Alles begann mit der neuen Besitzerin des Schlosses und einer Anordnung des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe. Die Behörde hatte 2020 angeordnet, dass im Dachstuhl des Schlosses Zugangswege für die geschützte Fledermausart geboten werden sollen. Auch in den Jahren 2014 und 2015 soll das Regierungspräsidium dazu aufgefordert haben, ein Türmchenfenster zum Dachboden geöffnet zu halten.
Die Schlossbesitzerin erhob Klage und möchte eine Entschädigung in Höhe von 233.000 Euro vom RP für die Schäden, die unter anderem durch den Kot der Fledermauskolonie entstanden sein sollen.
"Großes Mausohr" produziert besonders viel Kot
Das Große Mausohr ist nicht nur die größte einheimische Fledermausart Deutschlands, sondern, so eine Artenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Karlsruhe, produziere auch mehr Kot als andere Fledermäuse. Die Probleme seien ihrer Ansicht nach aber erst dann entstanden, als Hangplätze der Fledermäuse verbrettert wurden und sich die Tiere auf kleinerem Raum konzertierten. So könne der Kot, der sich sonst über den ganzen Dachstuhl verteilt hätte, nicht mehr trocknen.
Das sei im Rahmen einer regelmäßigen Bestandskontrolle durch die Koordinierungsstelle für Fledermausschutz Nordbaden (KFN) 2014 festgestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Schlosseigentümerin auch wegen Geruchsbelästigung an die KFN gewandt. Durch den Kot soll es auch zu Feuchtigkeitsschäden gekommen sein.
Das Quartier im Schloss Gondelsheim ist von landesweiter Bedeutung für das Große Mausohr.
Streit wegen Fledermaus: Prozess wird im Juni fortgesetzt
Mit verschiedenen Maßnahmen habe man laut RP dann versucht, die Tiere an einen anderen Platz im Dachstuhl zu lenken und eine bessere Belüftung herzustellen. Auch seien Sanierungsmaßnahmen bewilligt worden, die aber bis heute nicht erfolgt wären.
In einem Punkt sind sich beide Parteien einig: Das Südfenster des Türmchens wäre stets geöffnet gewesen, bis laut Landratsamt im Jahr 2020 festgestellt werden konnte, dass das Fenster geschlossen worden war. Seitdem streiten sich Behörden und Schlosseigentümerin laut Richterin mit geringer Kompromissbereitschaft um die Fensteröffnung und eine Entschädigung. Auch am Donnerstag ist es zu keiner Einigung gekommen. Die wird es voraussichtlich erst Ende Juni geben, wenn der Prozess fortgeführt wird.
Das Große Mausohr: Fledermausart ist geschützt
Das Große Mausohr nutzt im Sommer gerne große, warme Dachböden, Kirchen oder andere Gebäude als Wochenstuben. Auch das Schloss Gondelsheim eignet sich für die Fledermausart. Genau diese Quartiere gehen laut dem Bundesamt für Naturschutz unter anderem durch Sanierung und Abriss oft verloren. In Deutschland ist das Große Mausohr durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist verboten, die Tiere zu töten, zu stören oder ihre Quartiere zu zerstören.
Die Weibchen des Großen Mausohrs schließen sich, wie auch viele andere Fledermausarten, zu Kolonien zusammen, um die Jungtiere gemeinsam großzuziehen. Dabei seien sie auf Gebäude mit großen Dachräumen angewiesen. Die Wochenstubenquartiere würden von den Tieren sehr traditionell genutzt werden, so das Bundesamt für Naturschutz. Die Weibchen kehrten jedes Frühjahr nach dem Winterschlaf zurück.