Eigentümerin sollte Turmfenster monatelang offenhalten

Schloss Gondelsheim: Streit wegen Kot einer geschützten Fledermaus

Geschützte Fledermäuse im Schloss Gondelsheim sorgen für Ärger. Nun muss das Verwaltungsgericht Karlsruhe klären, wie weit der Schutz für das "Große Mausohr" reicht.

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Von Autor/in Hannah Radgen

Eine besondere Fledermausart beschäftigt heute das Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Das Große Mausohr: graubraun, rund 20 bis 40 Gramm schwer und, wie der Name sagt, mit langen, breiten Ohren. Seit den frühen 1980er-Jahren lebt eine sogenannte Wochenstube der Fledermausart auf dem Dachboden des Schlosses. Während die Behörden Schutzmaßnahmen umgesetzt haben möchten, klagt die Schlossherrin jetzt auf eine Entschädigung wegen zu viel Kot der Tiere.

Streitfall Schloss Gondelsheim vor Gericht in Karlsruhe

Alles begann mit einer neuen Besitzerin des Schlosses und einer Anordnung des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe. Die Behörde hatte 2020 angeordnet, dass im Dachstuhl des Schlosses Zugangswege für die geschützte Fledermausart geboten werden sollen. Auch in den Jahren 2014 und 2015 soll das Regierungspräsidium dazu aufgefordert haben, ein Türmchenfenster zum Dachboden geöffnet zu halten.

Die Schlossbesitzerin erhob dann Klage und möchte 233.000 Euro Entschädigung vom RP für die Schäden durch den Kot der Fledermauskolonie. Am 23. April soll nun in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe über zwei Verfahren entschieden werden. In einem Verfahren geht sowohl um die Offenhaltung des Fensters als auch um ein Begehungsrecht der Naturschutzbehörde, im anderen um eine Entschädigung für die Schlossherrin.

Symbolbild: Großes Mausohr
Symbolbild: Großes Mausohr

Das Große Mausohr: Fledermausart ist geschützt

Das Große Mausohr nutzt im Sommer gerne große, warme Dachböden, Kirchen oder andere Gebäude als Wochenstuben. Auch das Schloss Gondelsheim eignet sich für die Fledermausart. Genau diese Quartiere gehen laut dem Bundesamt für Naturschutz unter anderem durch Sanierung und Abriss oft verloren. In Deutschland ist das Große Mausohr durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist verboten, die Tiere zu töten, zu stören oder ihre Quartiere zu zerstören.

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