Das Amtsgericht Bruchsal hat einen mittlerweile 23-jährigen Autofahrer wegen eines tödlichen Raser-Unfalls verurteilt. Der Prozess hatte erst am Donnerstag begonnen. Der Angeklagte legte direkt zu Beginn ein Geständnis ab. Das Gericht entschied daraufhin eine Haftstrafe von drei Jahren sowie eine rechtliche Sperre für den Führerschein. Diese gilt ebenfalls drei Jahre. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklägerin, Ex-Frau des Verstorbenen, hatte allerdings eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren gefordert.
Für ihn spricht sein umfassendes Geständnis sowie, dass keine Anzeige durch den Beifahrer gestellt wurde, so die Staatsanwaltschaft. Der 21-Jährige wurde bei dem Unfall ebenfalls verletzt und musste sich einer OP am Darm unterziehen.
Laut Verteidigung zeigt der 23-Jährige aufrichtige Reue und übernimmt die volle Verantwortung für sein Handeln. Sein Mandant wolle den Hinterbliebenen des Opfers einen langwierigen Prozessverlauf ersparen, so die Verteidigung. Der junge Mann könne sich selbst nur noch verschwommen an den Unfall erinnern.
Tödlicher Raser-Unfall bei Bretten: 23-Jähriger gesteht
Der Autofahrer war im Oktober 2024 auf der Bundesstraße 293 bei Bretten mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort prallte sein Wagen mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, der 46-jährige Fahrer starb bei dem Unfall. Der Unfallverursacher sowie dessen Beifahrer wurden schwer verletzt.
Wir haben im Oktober 2024 in diesem Artikel ausführlich über den tödlichen Unfall berichtet:
Ein Toter und zwei Schwerverletzte auf der B293 Tödlicher Unfall bei Bretten: Mutmaßlicher Verursacher hatte keinen Führerschein
Der Autofahrer, der bei Bretten einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, hatte laut Polizei keinen Führerschein. Er war auf der B293 zu schnell unterwegs.
Vorwurf: Raserei, Fahren ohne Führerschein, Handyvideo
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte im September 2025 gegen den Fahrer Anklage erhoben. Sie warf ihm ein verbotenes Fahrzeugrennen mit Todesfolge vor sowie vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Führerschein.
Während der Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit soll der damals 22-Jährige Handyvideos von seinem Tacho gedreht haben, um diese in sozialen Netzwerken zu posten, so die Staatsanwaltschaft. Er habe außerdem unter Drogen gestanden.
Autounfall bei Bretten: Raser war Polizei aufgefallen
Der Fahrer war der Polizei schon kurz vor dem Unfall aufgrund einer Geschwindigkeit von mehr als 150 km/h aufgefallen. Die Beamten fuhren dem jungen Mann hinterher - ohne Signalhorn. Das Blaulicht schalteten sie erst kurz vor dem Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrer ein. Die Polizisten seien in keiner guten Verfassung. Schuldgefühle plagten sie, hieß es im Plädoyer. Beide waren zeitweise dienstunfähig.