In die aufgeheizte Debatte um den möglichen Abschuss eines Wolfs von der Hornisgrinde im Schwarzwald hat sich jetzt auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) eingeschaltet. "Das ist ein Sonderfall", sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart über den Wolf, der sich wiederholt Menschen genähert hatte und deshalb getötet werden soll. "Es geht um Menschengefährdung und um sonst nichts", sagte Kretschmann. Dafür sehe "das Naturschutzgesetz Ausnahmeregelungen vor, nach denen wird es gemacht".
Wolfs-Abschuss als Wahlkampfmanöver?
Die emotionalen Reaktionen auf das Schicksal des Wolfs haben Kretschmann nach eigenen Worten überrascht. "Mich erstaunt die große Emotionalität dieser Debatte, das muss ich schon sagen." Den Vorwurf, dass die Abschussgenehmigung des grün geführten Umweltministeriums ein Wahlkampfmanöver sei, bezeichnete der Ministerpräsident als "abwegig". Und sagte weiter: "Der Wolf weiß ja nicht, wann Wahlkampf ist. Das ist doch einfach Blödsinn."
Der Zeitpunkt habe mit der sogenannten Ranzzeit zu tun, in der sich Wölfe auf Partnersuche begeben und Hunden oder Menschen bis auf wenige Meter nähern könnten. Der Landesjagdverband hatte von einem überraschenden Zeitpunkt für die Entscheidung gesprochen.
Widerstand gegen Ausnahmegenehmigung
Über eine Klage von Naturschützern gegen die Abschussgenehmigung berät derzeit das Verwaltungsgericht Stuttgart. Mit einer Entscheidung im Eilverfahren wird in den kommenden Tagen gerechnet. Bis dahin darf das Tier nicht getötet werden.
Das Ministerium hatte vergangene Woche informiert, dass es eine bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfs erteilt habe. Der Rüde mit der Bezeichnung GW2672m habe sich mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert. Andere Versuche, das Tier zu verscheuchen, hätten nicht geholfen. Der Naturschutzbund Nabu bezeichnete die Entscheidung als "tragisch", aber sachlich nachvollziehbar und "an wissenschaftlichen Fakten" orientiert.
Die Nachricht löste aber auch viel Empörung aus. Der Verein Naturschutzinitiative (NI) erhob nach eigenen Angaben eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht. "Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf", hieß es von der NI.
Streit um Wolf, Biber und Saatkrähe tobt
Über den grundsätzlichen Umgang mit dem Wolf wird in Baden-Württemberg heftig gestritten. Es geht dabei um die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz, ebenso wie die von Saatkrähe und Biber. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hatte den Wolf Ende Dezember per Verordnung aufgenommen. Während der Landesjagdverband die Maßnahme begrüßte, kritisierte der Nabu den Schritt als rechtswidrig und populistisch. Mitte Januar erlaubte die grün-schwarze Regierung zudem den erleichterten Abschuss von Bibern per Verordnung.
Auch mehrere Forscher aus Baden-Württemberg sehen den Abschuss geschützter Arten wie Wölfe, Biber oder Saatkrähen kritisch. In einem Brief an Ministerpräsident Kretschmann kritisieren sie, das führe zu mehr Bürokratie, schließlich müsse man dann auch die Jagdbehörde einbinden. Zudem gäbe es keine Belege, dass das Probleme löse. Wölfe wüchsen zum Beispiel schnell nach, so die Forscher.