Nach Gesetz von Ampel-Regierung

Krankenhausreform soll angepasst werden: BW hat Verbesserungswünsche

Die Reform der Krankenhäuser war ein Großprojekt von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach (SPD). Nun will die CDU es überarbeiten. Auch aus BW gibt es Vorschläge zum Nachbessern.

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Von Autor/in Iris Volk

Es soll die Reform der Reform werden: das sogenannte Krankenhausreformanpassungsgesetz. An der ursprünglichen Reform, verantwortet vom damaligen SPD-Minister Karl Lauterbach, gab es viel Kritik. Unter CDU-Führung wird es jetzt überarbeitet. Die baden-württembergische Landesregierung begrüßt das grundsätzlich, hat aber noch Nachbesserungswünsche.

BW will künftig medizinische Versorgung verbessern

Ein Problem betrifft aus Sicht der Landesregierung die sogenannten Primärversorgungszentren. Mit denen will Baden-Württemberg eigentlich künftig die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessern. Verschiedene Fachrichtungen sollen dort zusammenarbeiten. Modellprojekte wie das PORT-Zentrum in Stuttgart gibt es schon.

Aber: Die Grenzen zwischen stationären und ambulanten Angeboten sind in Deutschland bisher strikt - das erschwert gemeinsames Handeln. Das geplante Gesetz löst aus Sicht des Landes das Problem nicht, es seien kaum zusätzliche ambulante Leistungen möglich.

Landesregierung: Zwei-Kilometer-Regel führt zu Problemen

Ein weitere Kritikpunkt aus baden-württembergischer Sicht: die Zwei-Kilometer-Regel. Die besagt, dass Krankenhausgebäude, die weiter als zwei Kilometer auseinanderliegen, nicht mehr als ein Standort gelten können. Im Land führt das an mehreren Krankenhäusern zu Problemen. Ein Beispiel ist die Uniklinik Ulm, ein weiteres das Alb-Donau-Klinikum. Das grün-geführte Landesgesundheitsministerium wünscht sich hier mehr Ausnahmeregelungen und insgesamt mehr Entscheidungsfreiheit fürs Land.

Derzeit gebe es Fälle, in denen die Leistungsgruppe "Geburten" einem Standort nicht zugewiesen werden könne, weil die Intensivmedizin desselben Krankenhauses mehr als zwei Kilometer entfernt sei - so schildert es das Ministerium in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Landesregierung: Fallpauschalen zu gering

Was Baden-Württemberg schon lange umtreibt, sind die hohen Lohnkosten, denen in der Krankenhaus-Gesetzgebung nicht ausreichend hohe Fallpauschalen für Erkrankungen gegenüberstehen. Das bedeutet: Die Kliniken müssen im Land relativ hohe Löhne finanzieren, bekommen aber für die Behandlung einzelner Fälle vergleichsweise wenig Geld - dadurch seien sie unwirtschaftlich, kritisiert das Ministerium.

Eine weitere Befürchtung: Die Kliniken in BW könnten weniger Geld bekommen, weil die Zusammenlegung von Krankenhäusern hierzulande schon weit fortgeschritten ist. Denn durch die neue Vorhaltevergütung bekommen Kliniken vor allem Geld für bestehende Betten. Baden-Württemberg hat aber schon jetzt relativ wenige Krankenhausbetten pro Einwohner - und fordert zum Ausgleich dafür einen Zuschlag.

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Autor/in
Iris Volk
SWR-Redakteurin Iris Volk

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