In Baden-Württemberg gibt es bisher keine landesweit einheitliche Regel für Mähroboter in der Nacht. Der Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren liegt damit bislang vor allem bei den Kommunen: In Ulm gilt seit November 2025 ein Nachtfahrverbot per sogenannter Allgemeinverfügung. In Crailsheim hat der Gemeinderat einem entsprechenden Antrag zugestimmt; das Stadtblatt berichtete im Januar 2026 über das nächtliche Fahrverbot.
Warum Mähroboter für Tiere gefährlich sind
Nach Einschätzung von Tier- und Naturschutzverbänden stellen Mähroboter nicht nur für Igel, sondern auch für Reptilien und Amphibien eine erhebliche Gefahr dar. Die Geräte erkennen Tiere oft nicht zuverlässig und verletzen sie zum Teil schwer. Igel flüchten bei Gefahr zudem häufig nicht, sondern rollen sich ein - und können so unter die Messer der Geräte geraten. Belastbare landesweite Zahlen dazu, wie viele Tiere in Baden-Württemberg durch Mähroboter verenden, liegen laut Landesregierung allerdings nicht vor.
Weitere Vorstöße im Südwesten
In Karlsruhe beantragte die Grüne Gemeinderatsfraktion vor mehr als einem Jahr, eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren vor Mährobotern zu prüfen. Auch in Mannheim, Blaustein (Alb-Donau-Kreis) oder Meßkirch (Sigmaringen) gibt es entsprechende Initiativen - vor allem von den Grünen. Ein flächendeckendes Verbot in Baden-Württemberg ist daraus bislang nicht geworden.
Verbände und Städtetag dringen auf einheitliche Bundesregel
Jetzt haben sich zwölf Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen mit einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt. Sie fordern erneut ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter und schlagen vor, die Geräte von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang nicht fahren zu lassen. Im Brief heißt es, ein solches Verbot sei „konsequent und geboten“ und solle gesetzlich verankert werden.
Zuvor hatte sich schon der Deutsche Städtetag für ein bundesweites Nachtfahrverbot ausgesprochen. Der kommunale Spitzenverband appelliert außerdem an die Hersteller, technische Lösungen zu entwickeln, damit Kleintiere durch Mähroboter nicht weiter gefährdet werden.
Jedes Jahr geht die Debatte von vorn los
Die Landesregierung in Stuttgart hatte schon 2023 darauf verwiesen, dass geschützte Tiere bereits nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht verletzt oder getötet werden dürfen.
Eine einfache bundeseinheitliche Regel speziell für Mähroboter gibt es bisher jedoch nicht. So lange bleibt es auch in Baden-Württemberg vorerst bei einzelnen kommunalen Lösungen. Manche Städte haben Verbote oder Beschlüsse, andere nur Anträge oder Debatten, und vielerorts gibt es gar keine Regel. Ein uneinheitliches Nebeneinander.
Der auch in Deutschland heimische Igel gilt seit 2024 auf der Roten Liste als potenziell gefährdet.