Nur die Spitze des Eisbergs: Grabraub in Oftersheim und Plankstadt

In großem Stil Grabschmuck auf Friedhöfen geklaut: Angeklagter muss für mehrere Jahre ins Gefängnis

Auf über 100 Gräbern wird Grabschmuck gestohlen. Vor Gericht erhielt der Hauptangeklagte eine jahrelange Gefängnisstrafe.

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Stand

Ein Grabräuber ist vom Landgericht Mannheim zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Komplizen erhielten Bewährungsstrafen. Der 34-jährige Hauptangeklagte hatte mit zwei bisher noch unbekannten Komplizen im August 2024 Grabschmuck von 90 Gräbern in Oftersheim und 20 Gräbern in Plankstadt gestohlen. Sein Ziel war Buntmetall wie Kupfer und Messing, für das es bei Schrotthändlern mittlerweile viel Geld gibt.

Es waren unter anderem Skulpturen oder Grabschalen, die von den Tätern mitgenommen wurden. Der Hauptangeklagte wurde wegen schweren Bandendiebstahls, gewerbsmäßigen Betrugs und Störung der Totenruhe verurteilt. Er bekam vier Jahre Haft. Mit angeklagt waren zwei Männer, mit denen der Grabräuber im Oktober 2024 Metall von einem Wertstoffhändler gestohlen hatte. Sie erhielten Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten Haft.

Lange Haftstrafe nach Diebstahl von Gräbern auf Friedhof - Störung der Totenruhe

Das Urteil basiert auf einem Deal zwischen Verteidigung und Gericht. Heißt konkret: Im Gegenzug für ein schnelles Geständnis gab es die Aussicht auf eine geringere Strafe. Der Hauptangeklagte aus Rumänien hatte die Taten zu Prozessbeginn gestanden.

Die Haftstrafe fiel mit vier Jahren trotzdem recht hoch aus für ein Diebstahls-Delikt. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil neben der Vielzahl der Taten damit, dass die Störung der Totenruhe das Gedenken an die verstorbenen Menschen stark beeinträchtige. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der Verurteilte einschlägig vorbestraft ist.

Das ist nicht irgendein beliebiger Diebstahl, das macht was mit den Leuten."

Geständnis des Hauptangeklagten nach Diebstahl von Friedhöfen: "Brauchte Geld für Familie"

Strafmildernd wirkte sich die familiäre Situation des Grabräubers auf das Urteil aus. Er hatte erklärt, er habe das Geld gebraucht, um seine Familie mit fünf Kindern in Rumänien zu ernähren. Außerdem habe er viel Geld an Automaten verspielt.

Der rein materielle Schaden beträgt in diesem Fall etwa 84.000 Euro. Der immaterielle Schaden für die Angehörigen ist nicht messbar. Die Fälle in Oftersheim und Plankstadt sind nur die Spitze des Eisbergs. In der Region gab es in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Taten. So wurden etwa im Juli 2025 im Rhein-Neckar-Kreis in Neulußheim mehrmals auf dem Friedhof Grabbeigaben gestohlen, zum Beispiel ein ein Meter hohes Kupferkreuz und eine Bronzevase. Zum Jahreswechsel wurden auch in Lobenfeld, Bammental und Wiesloch Diebstähle von Metallgegenständen auf Friedhöfen gemeldet.

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Christian Scharff
Christian Scharff
Leon Kaessmann
Leon Kaessmann, Autor im SWR-Studio Mannheim-Ludwigshafen

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