Die Feierkultur in Heidelberg steht vor einem Umbruch: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar steht fest, dass die Kneipen im Haupt-Ausgehviertel in der Heidelberger Altstadt deutlich früher schließen müssen. Am Donnerstag hat der Gemeinderat über die strengeren Sperrzeiten entschieden.
- Was bedeuten die neuen Sperrzeiten in Heidelberg?
- Welche Sperrzeiten galten bisher in Heidelberg?
- Wo genau gelten die strengeren Sperrzeiten in Heidelberg?
- Gibt es Ausnahmegenehmigungen?
- Hintergrund: Wie kam es zu den neuen Sperrzeiten?
- VGH-Entscheidung: Was ist die Grundlage des Urteils?
- In welchen Städten in BW gelten vergleichbare Sperrzeiten?
Was bedeuten die neuen Sperrzeiten in Heidelberg?
In der Heidelberger Kernaltstadt müssen die Kneipen rund um die Untere Straße in den Nächten zum Donnerstag und Freitag laut Verordnung um spätestens 0 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag sowie zu gesetzlichen Feiertagen um spätestens 1 Uhr schließen. Die Schließzeiten in den Nächten zum Montag, Dienstag und Mittwoch sind genauso spät wie am Wochenende: nämlich um 1 Uhr.
Welche Sperrzeiten galten bisher in Heidelberg?
Bislang durften die Kneipen in der Heidelberger Kernaltstadt werktags bis 1 Uhr nachts und am Wochenende sowie in der Nacht zu gesetzlichen Feiertagen bis 4 Uhr öffnen.
Wo genau gelten die strengeren Sperrzeiten in Heidelberg?
Die betroffene Kernaltstadt umfasst das Gebiet von der Bauamtsgasse westlich des Kurpfälzischen Museums bis zur Jakobsgasse östlich des Neckarmünzplatzes. In Richtung Norden erstreckt sich das Gebiet bis zum Neckar, im Süden bilden die Plöck, Seminar- und Zwingerstraße die Grenze.
Gibt es Ausnahmegenehmigungen?
Ja, die beiden Altstadt-Clubs "Cave 54" (Krämergasse) und der "Club 1900" (Hauptstraße) dürfen wie bislang länger öffnen: Unter der Woche bis 3 Uhr, am Freitag und Samstag bis 5 Uhr. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt dem SWR.
Die beiden Clubs behalten demnach ihre zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung, die ihnen bis jetzt schon erlaubte, länger zu öffnen als Kneipen. Die Clubs müssen nun parallel eine neue Ausnahmegenehmigung beantragen, so der Sprecher weiter.
Hintergrund: Wie kam es zu den neuen Sperrzeiten?
Der Konflikt zwischen Anwohnern in der Altstadt und den feiernden Menschen dauert schon einige Jahre an. Immer wieder hatten sich Altstädter über Lärm und Dreck im Kneipenviertel beschwert. Einzelne Anwohner zogen immer wieder vor Gericht gegen die Stadt.
2018 entschied der Verwaltungsgerichtshof erstmalig, dass es strengere Sperrzeiten brauche, jedoch ohne konkret zu werden. Der Gemeinderat reizte seinen Ermessensspielraum immer wieder aus und passte die Sperrzeiten in den Folgejahren nur minimal an. 2021 führte die Stadt zwei sogenannte Nachtbürgermeister als Vermittler ein.
Den Anwohnern war das offenbar zu wenig, sie führten ihre Klage weiter - bis der Verwaltungsgerichtshof Ende 2024 die Stadt verpflichtete, frühere Sperrzeiten umzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Februar 2026, die Revision nicht zuzulassen. Damit hat die Stadt nun keinen Handlungsspielraum mehr. Der Gemeinderat musste die neue Regelung verabschieden.
VGH-Entscheidung: Was ist die Grundlage des Urteils?
Der Verwaltungsgerichtshof beruft sich in seinem Urteil auf ein Lärmgutachten, das das Gericht beauftragt hatte. Die Richter sind zum Schluss gekommen, dass der nächtliche Kneipenlärm die Gesundheit der Kläger "erheblich" gefährdet.
In welchen Städten in BW gelten vergleichbare Sperrzeiten?
In den meisten Städten in Baden-Württemberg gilt für Kneipen die landesweite Sperrzeit für Gaststätten: 3 Uhr unter der Woche, 5 Uhr am Wochenende. Kommunen können allerdings auch strengere Sperrzeiten für bestimmte Stadtteile festlegen. So gilt in der Altstadt von Konstanz eine Sperrstunde von 1 Uhr unter der Woche und 3 Uhr am Wochenende. Die neuen restriktiven Sperrzeiten für die Heidelberger Altstadt als Haupt-Ausgehviertel sind landesweit einmalig.