Stadt akzeptiert Entscheidung

Streit um Kneipen-Sperrzeiten in Heidelberger Altstadt: Gericht gibt Anwohnern recht

Im Streit um die Gastronomie-Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt haben sich die Anwohner durchgesetzt. Dazu gibt es jetzt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

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Stand

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klage der Stadt Heidelberg gegen längere Schließzeiten der Gastronomie in der Altstadt nicht zulässig ist. Die Entscheidung fiel Ende Dezember vergangenen Jahres und wurde am Dienstag (10. Februar) bekannt gegeben. Die Entscheidung bedeutet, dass sich die Anwohner in der Altstadt im Streit um die Kneipen-Sperrzeiten durchgesetzt haben.

Verwaltungsgerichtshof: Recht auf Nachtruhe gestärkt

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte zunächst im Sinne der Anwohner entschieden und deren Recht auf Nachtruhe auch am Wochenende gestärkt. Laut diesem Richterspruch mussten die Altstadtkneipen eigentlich um 1 Uhr schließen. Eine Revision dagegen hatte der VGH nicht zugelassen.

Dagegen wiederum wollte die Stadt Heidelberg rechtlich vorgehen. Sie beantragte also beim Bundesverwaltungsgericht, dass die Revision doch zugelassen wird – ohne Erfolg, weil das Thema "nicht von grundsätzlicher Bedeutung" sei, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

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Wegen des unsicheren Rechtszustands durften die Kneipen - die meisten befinden sich in der Unteren Straße in der Altstadt - bis jetzt unter der Woche bis ein Uhr öffnen, am Wochenende bis drei Uhr. Damit ist jetzt Schluss. Die Stadt Heidelberg hat mitgeteilt, dass sie die Entscheidung akzeptiert und sie nun umsetzen will. Das bedeutet, dass die Kneipen unter der Woche um null Uhr und am Wochenende um ein Uhr schließen müssen. Laut Stadt wird die Verwaltung dem Gemeinderat in der nächstmöglichen Sitzung einen entsprechend abgestimmten Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.

Oberbürgermeister Würzner: Sperrzeiten nicht verhältnismäßig

Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) kritisierte die Entscheidung in einer Stellungnahme am Dienstagabend allerdings. Die Sperrzeiten von 0 Uhr unter der Woche und 1 Uhr am Wochenende seien in keiner Weise verhältnismäßig. Alles zu verbieten und die Innenstädte zu "Schlafstädten" umzuformen, könne kein Ziel sein. Er habe aber auch Verständnis für die Anwohnerinnen und Anwohner, denen die Öffnungszeiten von 3 Uhr oder teilweise 5 Uhr am Wochenende zu weit gingen.

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Wolfgang Kessel
Wolfgang Kessel, Redakteur beim SWR in Mannheim

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