Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat einen 40-Jährigen wegen schweren Raubs und räuberischer Erpressung in vier Fällen angeklagt. Der damals maskierte Mann soll am 20. Juni 2025 nach dem Überfall vor einer Bank in Kolitzheim (Landkreis Schweinfurt) nach Baden-Württemberg geflüchtet sein - mit einer scharfen Schusswaffe, die einem Mitarbeiter eines Geldtransporterunternehmens gehörte.
Dort soll er einen Tag später in Walldürn (Neckar-Odenwald-Kreis) in ein Autohaus eingebrochen haben. Dann soll er versucht haben, einen Tresor aufzubrechen. Als die Polizei eintraf, flüchtete der Mann den Ermittlern zufolge mit seinem Auto.
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Flucht endete in Walldürn-Hornbach
Zweimal sei der Verdächtige anschließend im Grenzbereich Bayern/Baden-Württemberg durch eine Polizeistreife gestellt worden, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings sei es dem Mann in beiden Fällen mit Tricks und erheblicher Gewalt gelungen, das Polizeifahrzeug zu stehlen und seine Flucht fortzusetzen. Die Polizisten hätten mehrfach geschossen, konnten den Mann aber nicht stoppen. Der mutmaßliche Räuber wurde schließlich nach einer Verfolgungsjagd in Walldürn-Hornbach festgenommen.
An den beiden Streifenwagen entstand unter anderem durch die Fahrweise des Verdächtigen ein Gesamtschaden von etwa 55.000 Euro. Geld soll der Mann bei dem Überfall auf den Geldtransporter nicht erbeutet haben, da weiteren Mitarbeitern des Geldtransporterunternehmens mit dem Fahrzeug die Flucht gelungen sei.
Ist der Mann schuldfähig?
Der 40-Jährige aus Tunesien, der auch in anderen Ländern Straftaten begangen haben soll, kam zunächst in Untersuchungshaft. Weil er aber psychisch auffällig sein soll, wurde er mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Sollte das Landgericht Schweinfurt die Anklage zulassen, muss laut Staatsanwaltschaft in dem Prozess geklärt werden, ob die Schuldfähigkeit des Mannes zu den Tatzeiten eingeschränkt oder sogar aufgehoben war. Dann käme er wahrscheinlich in eine psychiatrische Klinik. Im Fall der Schuldfähigkeit und einer Verurteilung drohten ihm eine langjährige Freiheitsstrafe und möglicherweise eine anschließende Sicherungsverwahrung.