Ein 40 Jahre alter Mann ist am Dienstag vor dem Landgericht in Schweinfurt (Bayern) zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden - wegen schwerer räuberischer Erpressung, besonders schweren Diebstahls und Sachbeschädigung. Die Haftstrafe wird voraussichtlich nicht in einem Gefängnis vollstreckt. Das Gericht ordnete stattdessen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Darüber hat auch der BR (Bayerischer Rundfunk) berichtet.
Gericht: Mann soll "30 bis 40 Joints" täglich geraucht haben
Ein Gutachter hatte erklärt, die Taten stünden im Zusammenhang mit massiven Drogenproblemen. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe "30 bis 40 Joints am Tag" konsumiert sowie Amphetamine genommen. Dadurch seien Psychosen ausgelöst worden. Die Chancen auf eine erfolgreiche Therapie bewertete das Gericht als gut.
Geldtransporter überfallen, in Autohaus in Walldürn eingebrochen
Dem Gericht zufolge hatte der Mann im Juni vergangenen Jahres mit einer gestohlenen Schusswaffe einen Geldtransporter bei Schweinfurt überfallen, in dem rund drei Millionen Euro transportiert wurden. Der Überfall missglückte, weil die Transporter-Fahrerin geistesgegenwärtig mit dem Fahrzeug geflüchtet war. Danach hatte der Mann in ein Autohaus in Walldürn (Neckar-Odenwald-Kreis) eingebrochen, um Geld zu stehlen. Als die Polizei eintraf, flüchtete der Mann mit seinem Fahrzeug.
Zwei Streifenwagen gestohlen
Zweimal wurde der Mann anschließend durch eine Polizeistreife gestellt. Doch dem 40-Jährigen war es gelungen, mit Tricks und Gewalt jeweils das Polizeifahrzeug zu stehlen und seine Flucht fortzusetzen. Nach einer Verfolgungsjagd hatte die Polizei ihn schließlich in Walldürn festgenommen.
Schuldunfähig wegen "drogeninduzierter Psychose"
Von weiteren Vorwürfen sprach das Gericht den Mann am Dienstag frei. Dabei ging es um Widerstand gegen Polizeibeamte, tätliche Angriffe sowie den Diebstahl der beiden Streifenwagen. Laut Gericht war der Mann schuldunfähig, wegen einer "drogeninduzierten Psychose". Beim Überfall auf den Geldtransporter sah das Gericht den Angeklagten als vermindert schuldfähig an.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte beantragt, den Mann lediglich wegen des Einbruchs in das Autohaus zu verurteilen und im Übrigen freizusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.