Ein 24-Jähriger hat eine Gefängnisstrafe von acht Jahren erhalten, weil er in Reilingen einen Mann mit einem scharfen und spitzen Buschmesser schwer verletzt hat. Das Opfer wurde nur durch eine Notoperation gerettet.
Der verurteilte Mann muss ihm außerdem gut 3.800 Euro zahlen und für die Folgen aller körperlichen Schäden aufkommen, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind.
Mit 42-Zentimeter-Klinge auf Opfer eingestochen
Die Freundin des 24-Jährigen hatte in Reilingen in der Nacht vor Silvester vergangenen Jahres in einer Kneipe ihren Geburtstag gefeiert. Der Abend verlief ohne jegliche Besonderheiten, bis auf die Tatsache, dass der 24-Jährige - wie der Vorsitzende Richter wörtlich sagte - "bis an die Zähne bewaffnet war". Denn der 24-Jährige nahm ein Buschmesser mit einer 42 Zentimeter langen, scharfen Klinge zu der Feier mit. Außerdem hatte er zwei Schreckschusswaffen dabei. Eine wollte er seiner Freundin zum Geburtstag schenken.
24-Jähriger schießt zehn Mal in die Luft
Auf dem Weg nach Hause schoss der 24-Jährige dann zehn Mal mit einer der beiden Schreckschusswaffen in die Luft. Wegen des Krachs rief jemand Beleidigungen in Richtung des Mannes, wahrscheinlich Anwohner. Denn die Stimmen, die auf einer Videoaufzeichnung zu hören waren, passten nicht zu dem späteren Opfer.
Das Opfer lief zufällig auf derselben Straße nach Hause. Der Angeklagte und auch seine Freundin glaubten laut Gericht, dass der Mann die Beleidigungen gerufen hatte, weil sonst niemand anderes zu sehen war. Als die Freundin auf den Mann zuging und ihn fragte, ob sie ihm helfen könne, rannte der 24-Jährige mit der Schreckschusswaffe und dem Buschmesser auf den Mann zu und griff ihn überraschend an.
Schwere Schnitt- und Stichverletzungen
Der Mann trug sechs Schnittverletzungen und eine Stichverletzung davon, unter anderem an Kopf, Schlüsselbein, rechtem Arm und an der Flanke. Er blutete stark und mehrere Nerven wurden verletzt. Die Freundin des 24-Jährigen ging dazwischen, auch körperlich. Sie wurde an der Hand verletzt. Das Paar flüchtete dann.
Opfer leidet sein Leben lang an den Folgen der Tat
Das Urteil von acht Jahren Haft lag über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte sechs Jahre und neun Monate, die Verteidigung maximal fünf Jahre Gefängnis gefordert.
Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass der 24-Jährige aus "völlig nichtigem Grund" auf das Opfer eingestochen habe. Der Mann sei schwer verletzt worden und werde sein Leben lang unter den Folgen leiden. Zu dem Opfer sagte er im Gerichtssaal: "Sie waren zur falschen Zeit am falschen Ort und sind dem falschen Menschen begegnet". Ob die Verteidigung Revision gegen das Urteil einlegt, ist noch unklar.