Prozess wegen Drahtseilen im Wald

Nach Angriff auf Mountainbiker: Wie funktioniert ein friedliches Miteinander im Wald?

Ein Jagdpächter spannte Drahtseile über Mountainbike-Strecken, um die Radfahrer zu vertreiben. Wie steht es um das gemeinsame Miteinander im Erholungsort Wald?

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Von Autor/in Leonie Koppe

Ein Jagdpächter aus Hardthausen (Kreis Heilbronn) muss sich momentan im Heilbronner Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er spannte im Sommer 2024 mehrfach Drahtseile auf einer Mountainbike-Strecke im Wald. Seiner Aussage nach wollte er die Radfahrer von der Waldstrecke fernhalten, um Jungwild in dem Bereich zu schützen. Vorherige Gesprächsversuche und Bitten um Rücksicht hätten seiner Meinung nach nichts gebracht.

Doch wie sehr sind die Fronten zwischen Radfahrern und Wild- und Waldschützern wirklich verhärtet? Wie sehen die Regeln des gemeinsamen Miteinander aus?

Die umstrittene Zwei-Meter-Regel

Wer im Wald Fahrrad oder Mountainbike fahren will, darf nur auf Wegen fahren, die mindestens zwei Meter breit sind. Dies schreibt §37 des Landeswaldgesetzes von Baden-Württemberg vor. Der Deutsche Interessenverband Mountainbike e.V. (DIMB) findet diese Regel laut Fachreferent Heiko Mittelstädt "weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig". Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist der Meinung, die Regel treibe Menschen ungewollt zu Ordnungswidrigkeiten: "Woher weiß man im Wald, dass der breite Weg nicht hinter der nächsten Kurve schmaler als zwei Meter sein wird?"

Niemand hat beim Radfahren einen Zollstock dabei und kann zuverlässig messen, welche Wege zwei Meter breit sind.

Der DIMB und andere Radfahrverbände fordern daher, "das Radfahren grundsätzlich auf allen Wegen zu erlauben und nur dort lenkend einzugreifen, wo nachweislich Konflikte auftreten." Laut dem Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) ist die Zwei-Meter-Regel notwendig, um ein gutes Miteinander im Wald zu schaffen. Zudem sei die Regelung durch die technische Entwicklung des Fahrrads ausgelöst worden. "Ihre Eignung, schwierige Geländeverhältnisse zu bewältigen, aber auch die erreichten Geschwindigkeiten, erfordern ein Verbot aller Wege unter zwei Meter Breite, um gefährliche Begegnungen mit Fußgängern und anderen Radfahrern zu vermeiden", so der Pressesprecher des MLR, Sebastian Schreiber.

Für den Wald: Am besten tagsüber radeln

Ein weiterer Nachteil für den Wald sind laut Landesjagdverband die modernen Beleuchtungen der Räder. Diese verlagern den Sport immer öfter in Zeiten der Dämmerung und die Nacht hinein. Dies ist allerdings der aktivste Zeitraum im Tagesrhythmus vieler Tierarten und sollte daher am besten störungsfrei bleiben. Sowohl eine gestörte Nahrungssuche als auch der ausgelöste Stress kann Wildverbiss und Wildkrankheiten erhöhen.

Laut Mittelstädt vom DIMB klärt der Verband eindringlich über das Wegegebot und die Rücksicht auf Wildtiere auf. "Zusätzlich bilden wir Mountainbike-Trainer und Guides aus, die […] unsere Werte weitertragen. Wir [...] engagieren uns bei der Aktion 'Bewusst Wild', die über wildtiergerechtes Verhalten aufklärt."

Die Selbstjustiz des Jagdpächters aus Hardthausen, der nach eigener Aussage Wild schützen wollte, verurteilt auch der Landesjagdverband gegenüber dem SWR scharf: "Der Landesjagdverband setzt sich für die Bedürfnisse der Wildtiere und ihrer Lebensräume ein - wissensbasiert und bemüht um die Entwicklung tragfähiger Lösungen mit allen Beteiligten. Selbstjustiz oder der Gefährdung von Leben erteilen wir eine klare Absage."

Gesamtes Wegnetz kann nicht genutzt werden

Das Radfahren im baden-württembergischen Wald folgt nicht nur der Zwei-Meter-Regel: Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld geahndet. Wege im Wald unter der Zwei-Meter-Breite sind zudem den Fußgängern vorbehalten - es sei denn, sie sind als Mountainbike-Wege oder sogenannte Trails gekennzeichnet.

Für viele Mountainbikende wäre die erlaubte Nutzung des vorhandenen gesamten Wegenetzes bereits als Angebot ausreichend.

Wo solche speziellen Mountainbike-Trails entstehen dürfen, regelt die örtliche Forstverwaltung. Hier sind einige Auflagen zu beachten: Die Strecken müssen gekennzeichnet sein, daneben muss sichergestellt werden, dass die Wege betreut werden können und Ansprechpartner definiert sind, falls der Forstverwaltung oder Waldnutzern Probleme an der Strecke auffallen. "Leider werden die naturschutzfachlichen Hürden für die Genehmigung solcher Trails von den zuständigen Behörden inzwischen so hoch angesetzt, dass sie kaum noch zu bewältigen sind", so Mittelstädt. Daher greifen einige Fahrende auf inoffizielle Strecken zurück.

Illegale Trails gemeinsam unterbinden

Illegale Trails abseits der Hauptwege führen oft direkt durch die Rückzugsräume von Wildtieren. Um das einzudämmen, wird versucht, an allen Stellen gemeinsam zu arbeiten: Der DIMB überlegte gemeinsam mit dem Frostbetrieb Forst BW, wie erwünschte Trails im Staatswald genehmigt werden können. Auch im Rahmen des Dialogforums "Miteinander Wald Erleben" wurden erfolgreiche Umsetzungen von offiziellen Trail-Konzepten vorgestellt, so MLR-Sprecher Schreiber.

Auch dem Landesjagdverband ist ein konstruktives Miteinander von Sportnutzung und Wildruhe wichtig, so die Pressesprecherin Katharina Daiss. "Ein gelungenes Beispiel findet sich im Remstal." Dort wurden Mountainbike-Angebote ebenfalls in einem abgestimmten Prozess zwischen Kommunen, Forst, Naturschutz, Mountainbike-Vereinen und der Kreisjägervereinigung geschaffen. "Das Beispiel […] zeigt, dass Konflikte deutlich abnehmen, wenn Wegeführung, Zeiten und sensible Bereiche gemeinsam abgestimmt werden und alle Beteiligten Verantwortung übernehmen."

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Leonie Koppe
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